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FAQs zur Qualitätssicherung der DGE-Zertifikate

Welche Veranstaltungen werden gemäß Punktesystem anerkannt?

Grundsätzlich werden alle Fort- und Weiterbildungen anerkannt, durch die Kenntnisse erweitert und aktualisiert werden, die für die Tätigkeit in der Ernährungsberatung, Ernährungstherapie sowie Ernährungsbildung erforderlich sind und deren Inhalte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder Leitlinien basieren. Daneben ist auch die Qualifikation der Dozent*innen ausschlaggebend. Eine "Vorab"-Zertifizierung ist nicht erforderlich bzw. für Seminare nicht möglich. Die DGE vergibt ausschließlich für Tagungen, Kongresse oder Fachvorträge – also Veranstaltungen für ein größere Anzahl an Teilnehmer*innen – die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Fortbildungspunkten.

  1. Die Themen sind für die Tätigkeit in der Ernährungsberatung, Ernährungstherapie oder Ernährungsbildung relevant.
    Im Vordergrund stehen ernährungswissenschaftliche und diätetische sowie methodische Themen. Weitere Themengebiete wie Ernährungspsychologie, Qualitätssicherung oder Informationen zum Gesundheitssystem werden auch anerkannt. Eine Orientierung bietet das Curriculum zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE.
  2. Das fachliche Niveau ist auf die Fachberufsgruppen abgestimmt, dies ist anhand der aufgeführten Zielgruppen erkennbar. 
    Dies sind in der Regel Diätassistent*innen und Absolvent*innen eines Studiums der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft und inhaltlich vergleichbarer Studiengänge, abhängig vom Thema auch Ärzte und Ärztinnen, Psycholog*innen, Fachkräfte aus der Logopädie, Krankenpflege, Ernährungsbildung, Gesundheitswissenschaften, Gemeinschaftsverpflegung, Sportwissenschaften u. ä.
  3. Dozent*innen verfügen über die erforderliche Qualifikation und berufliche Erfahrung für das Fachgebiet.
    Dies ist stark themenabhängig: Beispielsweise werden ernährungswissenschaftliche und diätetische Themen durch Diätassistent*innen und Absolvent*innen eines Studiums der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaft und inhaltlich vergleichbarer Studiengänge sowie durch Ernährungsmediziner*innen übernommen, psychologische Themen hingegen durch Psycholog*innen oder Psychotherapeut*innen.
  4. Es ist eine aussagekräftige Teilnahmebescheinigung, d. h. mit Angabe von Thema, Auflistung der Inhalte, Datum, ggf. Name und Qualifikation des*der Dozent*in und idealerweise der Anzahl der Unterrichtseinheiten oder der Dauer vorhanden.
    Wenn der Veranstalter dies nicht zur Verfügung stellt, so reichen Sie für die Überprüfung Ihrer Fortbildungen bitte auch das Programm der Veranstaltung ein.

Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Verband nach. Bitte senden Sie für diese Anfrage den Flyer der Veranstaltung mit oder einen Link auf die Veranstaltung.

Nein, alle fachlich relevanten Kongresse und Tagungen werden anerkannt.
Die Information über die Punktezahl – „Diese Veranstaltung wird für die kontinuierliche Fortbildung von Zertifikatsinhabern der DGE, des VDD und des VDOE sowie des VFED mit xy Punkten berücksichtigt.“ – wird veröffentlicht, wenn der Veranstalter die Erlaubnis bei den Verbänden eingeholt hat. Dabei handelt es sich um eine Serviceleistung. Eine Akkreditierung/Zertifizierung von Tagungen und Kongressen ist für die Punktevergabe nicht erforderlich.

Nein, für Seminare vergibt die DGE generell keine Erlaubnis, Punkte im Vorfeld auszuweisen. Denn dies wäre nicht sinnvoll: Die Anzahl der Unterrichtseinheiten entspricht der Anzahl an Fortbildungspunkten. Es gilt: 45 Minuten ≙ 1 Punkt.
Daher ist es wichtig, dass die Dauer der Veranstaltung auf der Teilnahmebescheinigung angegeben ist. Ist dies nicht der Fall, fügen Sie bitte das Seminarprogramm beim Einsenden der Nachweise bei.

Im Punktesystem werden in Kategorie I – für Seminare und Online-Seminare – Zusatzpunkte vergeben, wenn Sie eine Veranstaltung von DGE, VDD oder VDOE wählen. Es gilt: Für je 8 Unterrichtseinheiten wird 1 Zusatzpunkt vergeben.

 

Nein. Eine Mitnahme von Punkten in den nächsten Zeitraum widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Fort-/Weiterbildung. Der Grundgedanke des Punktesystems ist, dass die erforderlichen Punkte einen Mindeststandard darstellen. Wie viele Punkte dann tatsächlich erworben werden, hängt u. a. von den persönlichen Zielen, den individuellen Bedürfnissen, vorhandenen Fortbildungsmöglichkeiten und den zeitlichen / finanziellen Ressourcen ab. „Drüberliegen“ ist erwünscht – denn das Ziel ist, dass dem Verbraucher qualifizierte Diätassistenten und Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler zur Verfügung stehen, die über aktuelles Wissen und Methodenkompetenz verfügen, ihre Arbeit reflektiert ausüben und durch lebenslanges Lernen "up to date“ bleiben.

 

EDV-Kurse zu „üblichen“ Programmen werden nicht berücksichtigt. Schulungen zu Softwareprogrammen, die speziell für die Ernährungsberatung genutzt werden – wie Nährstoffberechnungsprogramme – werden je nach Dauer voll oder anteilig anerkannt.

 

Nein, reine Kochveranstaltungen werden nicht anerkannt. Seminare zu Fachthemen im Bereich Diätetik (z. B. Zöliakie) und Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Cook und Chill), bei denen auch die Zubereitung behandelt wird, werden anerkannt.

 

Melden Sie sich beim Team des Referats Fortbildung, wenn beispielsweise aufgrund einer längeren Krankheit nicht ausreichend Fortbildungen besucht werden konnten oder wegen einer kurzfristigen Seminarabsage durch den Veranstalter Punkte fehlen. Wir versuchen, eine angemessene und praktikable Lösung zu finden.