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FAQs zur Qualitätssicherung der Zertifikate von DGE, VDD und VDOE

Welche Veranstaltungen werden im Punktesystem anerkannt?

Grundsätzlich werden alle Fort- und Weiterbildungen anerkannt, durch die Kenntnisse erweitert und aktualisiert werden, die für die Tätigkeit in der Ernährungsberatung, Ernährungstherapie sowie Ernährungsbildung erforderlich sind und deren Inhalte auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und/oder Leitlinien basieren. Daneben ist auch die Qualifikation der Referent*innen ausschlaggebend.

Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Zertifizierer nach. Bitte senden Sie für diese Anfrage den Flyer der Veranstaltung mit oder einen Link auf die Veranstaltung.

Nein, alle fachlich relevanten Kongresse und Tagungen werden anerkannt. Die Information über die Punktezahl („Diese Veranstaltung wird für die kontinuierliche Fortbildung von Zertifikatsinhabern der DGE, des VDD und des VDOE mit xy Punkten berücksichtigt.“) wird veröffentlicht, wenn der Veranstalter die Erlaubnis bei DGE, VDD oder VDOE eingeholt hat. Eine Akkreditierung von Tagungen und Kongressen ist für die Punktevergabe jedoch nicht erforderlich.

Nein, für Seminare wird generell keine Bepunktung im Vorfeld vorgenommen. Die Anzahl der Unterrichtseinheiten entspricht der Anzahl an Punkten (es gilt: 45 Minuten ≙ 1 Punkt). Daher ist es wichtig, dass die Dauer der Veranstaltung auf der Teilnahmebescheinigung angegeben ist oder das Seminarprogramm beim Einsenden der Nachweise beigelegt wird.

Im Punktesystem werden in Kategorie I – für Seminare und Online-Seminare – Zusatzpunkte vergeben, wenn Sie eine Veranstaltung von DGE, VDD oder VDOE wählen. Es gilt: Für je 8 Unterrichtseinheiten wird 1 Zusatzpunkt vergeben.

 

Nein. Eine Mitnahme von Punkten in den nächsten Zeitraum widerspricht dem Ziel einer kontinuierlichen Fort-/Weiterbildung. Der Grundgedanke des Punktesystems ist, dass die erforderlichen Punkte einen Mindeststandard darstellen. Wie viele Punkte dann tatsächlich erworben werden, hängt u. a. von den persönlichen Zielen, den individuellen Bedürfnissen, vorhandenen Fortbildungsmöglichkeiten und den zeitlichen / finanziellen Ressourcen ab. „Drüberliegen“ ist erwünscht – denn das Ziel ist, dass dem Verbraucher qualifizierte Diätassistenten und Oecotrophologen/Ernährungswissenschaftler zur Verfügung stehen, die über aktuelles Wissen und Methodenkompetenz verfügen, ihre Arbeit reflektiert ausüben und durch lebenslanges Lernen "up to date“ bleiben.

 

Für Supervisionsprozesse erfolgt die Vergabe mit einem Punkt pro Sitzung, wenn es sich um einen Supervisor einer anerkannten Institution handelt. Maximal 24 Punkte können innerhalb von 3 Jahren berücksichtigt werden.

 

EDV-Kurse zu „üblichen“ Programmen werden nicht berücksichtigt. Schulungen zu Softwareprogrammen, die speziell für die Ernährungsberatung genutzt werden – wie Nährstoffberechnungsprogramme – werden je nach Dauer voll oder anteilig anerkannt.

 

Nein, reine Kochveranstaltungen werden nicht anerkannt. Seminare zu Fachthemen im Bereich Diätetik (z. B. Zöliakie) und Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Cook und Chill), bei denen auch die Zubereitung behandelt wird, werden anerkannt.

 

Melden Sie sich beim Team des Referats Fortbildung, wenn beispielsweise aufgrund einer längeren Krankheit nicht ausreichend Fortbildungen besucht werden konnten oder wegen einer kurzfristigen Seminarabsage durch den Veranstalter Punkte fehlen. Wir versuchen, eine angemessene und praktikable Lösung zu finden.