Group Ernährungsberater*in finden

Anmeldebedingungen

Die Seminare der DGE bieten Ernährungsfachkräften die Möglichkeit, sich fachlich und methodisch auf hohem Niveau fortzubilden.

Die Seminare haben einen großen Praxisbezug. Die begrenzte Anzahl an Teilnehmer*innen ermöglicht einen intensiven Austausch untereinander und mit den Referent*innen - sowohl im Plenum wie auch bei der Arbeit in Kleingruppen. In den Seminaren zur Vertiefung des Ernährungswissens werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Ernährung bestimmter Bevölkerungsgruppen, z. B. Kinder und Schichtarbeitende, sowie zur Ernährung bei Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Krebs, Reizdarmsyndrom oder Allergien vermittelt. 

Die Methodenseminare richten sich speziell an Diätassistent*innen und Oecotropholog*innen (Diplom, Bachelor, Master), die Ernährungsberatungen durchführen oder auf diesem Gebiet tätig werden wollen. So stehen kreative Mittel für die Gruppenberatung oder Gestaltung eines Einkaufstrainings auf dem Programm. 

In den Seminaren zur Gemeinschaftsverpflegung (GV) werden Themen wie Allergien, HACCP, Infektionshygiene und Lebensmittelkunde bearbeitet. 

Teilnehmer*innen an den Zertifikatslehrgängen der DGE erwerben vielseitige Kenntnisse über Ernährungsberatung oder Gemeinschaftsgastronomie und können damit eine fundierte berufliche Fortbildung nachweisen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Für die Anmeldungen gilt die Reihenfolge des Eingangs.

Bei belegten Veranstaltungen nehmen wir Sie auf eine Warteliste auf. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.

Zielgruppen

Die Lehrgänge und Seminare richten sich überwiegend an folgende Berufsgruppen:

  • Diätassistent*innen
  • Diplom-Oecotropholog*innen, Diplom-Ernährungswissenschaftler*innen, Absolvent*innen der Bachelor- und Masterstudiengänge Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft (Studienschwerpunkt "Ernährung")
  • Diätetisch geschulte Köch*innen/DGE, Diätköch*innen (IHK)
  • Ernährungsberater*innen/DGE
  • Diätküchenleiter*innen und Küchenleiter*innen mit besonderer Qualifikation für das Verpflegungsmanagement (DKLVM/DGE, KLVM/DGE) sowie Verpflegungsmanager*innen/DGE (VM/DGE)
  • Ernährungsmediziner*innen

Die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen.

Referent*innen

Unsere Referent*innen sind ausgewiesene Experten auf ihrem jeweiligen Fachgebiet. Sie kommen aus Wissenschaft und Forschung, arbeiten in Fachkliniken, engagieren sich in Expertengruppen und Leitlinienkonferenzen oder sind aktiv in der Ernährungsberatung tätig. Die Referent*innen für die einzelnen Seminare finden Sie in den Veranstaltungsinformationen.

Veranstaltungsort

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
Godesberger Allee 136
53175 Bonn

Tel.: +49 228 3776-600 (Zentrale)
Fax: +49 228 3776-800

www.dge.de

Teilnahmebescheinigungen

Über jede Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der absolvierten Inhalte und Anzahl der Unterrichtseinheiten aus. Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.

Anreise, Unterkunft und Verpflegung

Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich. Mit der Anmeldebestätigung werden eine detaillierte Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und eine Liste mit Unterkünften (Hotels, Pensionen, Privatunterkünfte) zugesandt.

Gebühren

Die Teilnahmegebühr für Seminare und Lehrgänge beinhaltet Pausengetränke (bei Präsenzveranstaltungen) und Seminarunterlagen. Vor Beginn des Seminars oder Lehrgangs erhalten Sie von der DGE eine Rechnung - bitte überweisen Sie erst dann die Gebühr unter Angabe der Rechnungsnummer.

Gebühr für das Zulassungsverfahren beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE

Um einen Lehrgangsplatz zu erhalten, werden Ihre eingereichten Unterlagen und somit Ihre Qualifikation im Vorfeld geprüft. Die Gebühr in Höhe von 75,00 € ist zu zahlen, auch wenn Sie zunächst einen Wartelistenplatz angeboten bekommen und/oder später vom Lehrgang zurücktreten sollten (dann kämen zusätzliche Rücktrittsgebühren dazu).

Rücktrittsbedingungen

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu tragen; die Gebühr wird unabhängig vom Grund der Absage fällig. Dieses Risiko kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden. In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich; eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.

Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen. Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung eines*einer Ersatzteilnehmer*in ist nicht möglich.

Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts- oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.

Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2.300,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.

Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen. Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung eines*einer Ersatzteilnehmer*in ist nicht möglich.

Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts- oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.

Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten bei einem verbindlichen Lehrgangsplatz. Anmeldungen auf die Warteliste sind hiervon ausgeschlossen.

Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monaten vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab sechs Wochen vorher beträgt die Gebühr 1400,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.

Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen. Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung eines*einer Ersatzteilnehmer*in ist nicht möglich.

Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.

Sollte die DGE eine Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

Lassen Sie sich unterstützen

Fördermöglichkeiten und Bildungsurlaub

Das DGE-Referat Fortbildung nimmt Bildungschecks NRW und weitere Gutscheine an. Für diverse Lehrgänge und Seminare liegt die Genehmigung über Bildungsurlaub vor. Prüfen Sie bitte eigenständig, ob eine Fördermaßnahme oder Bildungsurlaub für das von Ihnen gewählte Lehrgangs-/Seminarangebot geeignet ist und nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn Ihres Seminars/Lehrgangs Kontakt zu uns auf.

Das DGE-Referat Fortbildung verfügt über die Testierung nach dem Modell „Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung“ (LQW) bis zum 28. August 2025. Für einige Fördermaßnahmen muss der/die Bildungs­anbieter*in den Nachweis über Qualitätssicherungsmaßnahmen, z. B. in Form von Zertifizierungen oder Gütesiegel, erbringen.

Die Veranstaltungen des DGE-Referats Fortbildung haben keine Maßnahmen-Nummer*, so dass Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit nicht angenommen werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen ist in Ausnahmefällen eine Förderung dennoch möglich. Bitte sprechen Sie uns an.

Bildungsurlaub

Folgende Stadtstaaten und Bundesländer gewähren Anerkennung nach dem Bildungsurlaubsgesetz: Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die DGE ist ein anerkannter Träger für Bildungsurlaub in NRW. (Gilt für die Zertifikatslehrgänge, das Auffrischungsseminar sowie die VM-Module.)

Terminliche, inhaltliche und preisliche Änderungen behalten wir uns vor.

Beratung und Anmeldung

Allgemeine Fragen zum Seminarangebot:

Lilita Tschacher und Rebecca Sirone
Sekretariat Referat Fortbildung
Tel.: +49 228 3776-661
E-Mail: fortbildung(at)dge.de

Spezifische Fragen zu Seminaren und Lehrgängen: 
Team des Referats Fortbildung