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DGE-Zertifikate

Die Gültigkeit der DGE-Zertifikate ist an eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung geknüpft. Regelmäßig ist ein bestimmter Umfang an Fortbildungen nachzuweisen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Kongressen oder Online-Fortbildungen.

Für die Zertifikate Ernährungsberater*in/DGE und Verpflegungsmanager*in/DGE sind mindestens 50 Punkte (siehe Punktetabelle), für Diätetisch geschulte Köch*innen und Diätetisch geschulte Fachkräfte/DGE mindestens 24 Punkte (siehe Punktetabelle) nachzuweisen. 

Die Vorteile des Fortbildungssystems

  • Die Qualifikation der Zertifikatsinhaber*innen wird für Arbeitgeber*innen, Krankenkassen und Klient*innen transparenter, in dem die DGE die Gültigkeit der Zertifikate bestätigt.
  • Der Zeitraum von drei Jahren ermöglicht eine flexible Auswahl der Fortbildungen.
  • Durch Online-Fortbildungen können auch von zu Hause aus Punkte erworben werden.
  • Teilnehmer*innen am Punktesystem haben die Möglichkeit, ein speziell für DGE-Zertifikatsinhaber*innen entwickeltes Logo zu erwerben.

Nutzungsbedingungen für DGE-Zertifikate

  • Die wissenschaftlichen Grundsätze der DGE sind zu beachten.
  • Die Ernährungsberatung ist frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf durchzuführen.
  • Bei Formulierungen oder Äußerungen darf nicht der Eindruck entstehen, dass der*die DGE-Zertifikatsinhaber*in Mitarbeiter*in der DGE sei oder für die DGE auftritt.
  • Eine Werbung mit Namen oder Logo der DGE e. V. für Dienstleistungen und/oder Produkte ist nicht statthaft.

Gültigkeit der DGE-Zertifikate

Für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nach jeweils drei Jahren muss der Nachweis von mindestens 50 Fortbildungspunkten erbracht werden. Dafür steht ein Online-Tool unter lll-qs-zertifikate.dge.de zur Verfügung. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich. 

In Ausnahmefällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiter verwendet werden. Nach Ablauf der Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.

Wechsel in das Qualitätssicherungssystem

Zertifikatsinhaber*innen, die bisher der Fortbildungspflicht von acht Unterrichtsstunden pro Jahr unterliegen, können in das Punktesystem wechseln. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Referat Fortbildung.

DGE-Zertifikatslogo

Für jeden von der DGE verliehenen Zertifikatstitel steht das passende Zertifikatssymbol zur Verfügung. Die hier dargestellten Logos sind nur einige Beispiele

Die Lizenzdauer ist an den Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte geknüpft. Die Lizenzgebühr für das Logo beträgt 60,00 € zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Nutzungsdauer von drei Jahren. 

Für den Erwerb des Zertifikatslogos gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Bitte füllen Sie den Antrag auf Nutzung des DGE-Zertifikatslogos aus. Der Vertrag wird Ihnen zugeschickt.
  • Sie erhalten von der Verwaltung der DGE eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.

Kontakt

Dr. Ute Brehme
Tel.: +49 228 3776-637
brehme(at)dge.de

Team des Referats Fortbildung

Kon­ti­nu­ier­lich­e Fort­bil­dung

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Das Web­por­tal LebensLanges Lernen (LLL) löst das bis­her­i­ge Ein­schick­en von Tei­lnah­me­be­schei­ni­gung­en in Form von Pa­pier­ ab. Das ist nun online möglich.

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