Fragen und Antworten
Die DGE-Zertifizierung wurde durch den DGE-VerpflegungsCheck abgelöst. Für Bestandskunden gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Neuverträge für die DGE-Zertifizierung können nicht mehr abgeschlossen werden.
Die Checkliste umfasst alle Kriterien des jeweiligen DGE-Qualitätsstandards. Sie bietet unabhängig von einer Zertifizierung die Möglichkeit zu ermitteln, wie die Ist-Situation vor Ort ist und an welchen Stellen Anpassungsmöglichkeiten bestehen. Damit gehen die Checklisten an einigen Stellen weiter, als es innerhalb der DGE-Zertifizierung gefordert wird. Die Kriterien, die im Rahmen der Zertifizierung umzusetzen sind, werden in den „Leitfäden zur DGE-Zertifizierung“ für die jeweilige Lebenswelt ausführlich dargestellt.
Der DGE-VerpflegungsCheck geht an dieser Stelle um einiges weiter. Dort sind insbesondere Fragen aus dem Themenkomplex „nachhaltige Verpflegung“ integriert
Nüsse und Samen gehören in jeder Lebenswelt zur „optimalen Auswahl“. Bei der Zertifizierung einer Mittagsverpflegung innerhalb der Mischkost (mit Fisch und Fleisch) ist der Einsatz nicht erforderlich. Bei der Zertifizierung einer Vollverpflegung oder einer vegetarischen Menülinie gelten andere Kriterien.
Da es sich bei grünen Bohnen und Erbsen botanisch gesehen ebenfalls um Hülsenfrüchte handelt, können diese auch eingesetzt werden. Bitte orientieren Sie sich hier jedoch an den Orientierungswerten für Gemüse (nicht für Hülsenfrüchte). Grüne Bohnen und Erbsen dürfen jedoch, anders als die getrockneten Hülsenfrüchte, nicht vorgegart eingesetzt werden. Hier ist die Qualität „frisch oder tiefgekühlt“ gefordert.
Diese Angaben beziehen sich auf das gegarte Gewicht.
Bei der Betriebsverpflegung wird bereits seit langem Frühstück und Zwischenverpflegung (zusätzlich zum Mittagessen) überprüft; dieses Vorgehen wird beibehalten. Relevante Änderungen der bisherigen Prüfpraxis sind nicht vorgesehen. Allerdings ist zusätzlich erforderlich,müssen die Mitarbeiter*innen und Gäste über eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Zusammenstellung der Zwischenverpflegung zu informierent werden. Dazu stellt die Zertifizierungsstelle des Referats Gemeinschaftsverpflegung und Qualitätssicherung der DGE e.V. eine Vorlage zur Verfügung, die unter zertifizierung@dge.de abgerufen werden kann.
In der Kita- und Schulverpflegung erfolgt standardmäßig weiterhin die Überprüfung des Mittagessens – eine Zertifizierung von Frühstück und Zwischenverpflegung kann für den Kitabereich zusätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen.
Nein, das ist nicht der Fall. Im Rahmen der Zertifizierung der Mischkost wird lediglich geprüft, ob ebenfalls eine ovo-lacto-vegetarische Alternative zur Verfügung steht, wenn im zertifizierten Gericht Fleisch oder Fisch angeboten wird. Eine eingehende Prüfung oder sogar Zertifizierung dieses Angebotes erfolgt nicht. Allerdings ist eine separate DGE-Zertifizierung des ovo-lacto-vegetarischen Angebotes möglich.
Ablauf der DGE-Zertifizierung
Ab dem bestandenen Erstaudit (Zusendung des Auditberichts inkl. Zertifikat und Logoschild) dürfen Sie offiziell das jeweilige Logo nutzen und die geprüfte Menülinie als „zertifiziert“ bezeichnen.
Binnen 12 Monaten ab Vertragsbeginn muss das Erstaudit absolviert werden. Sollten Sie diese Frist nicht einhalten können, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur DGE-Zertifizierungsstelle unter zertifizierung@dge.de auf.
Für alle Lebenswelten liegen die „Leitfäden zur DGE-Zertifizierung“ vor. Darin wird ausführlich erläutert, welche Kriterien im Audit überprüft werden und wie die Umsetzung nachgewiesen werden kann.