DGE-zertifizierte Gemeinschaftsverpflegung
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. bietet seit 1996 Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung und -gastronomie sowie Caterern, die diese Einrichtungen beliefern, die Möglichkeit, ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot durch die DGE-Zertifizierung auszeichnen zu lassen. Dieses System wird ab September 2025 vom DGE-VerpflegungsCheck abgelöst.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Basis für die DGE-Zertifizierung dienen die jeweiligen DGE-Qualitätsstandards für die verschiedenen Lebenswelten.
 - Für Bestandskunden, die aktuell im Zertifizierungssystem sind, gilt eine Übergangszeit von drei Jahren. Das bedeutet konkret, dass längstens bis zum 31. Dezember 2028 noch Audits nach dem bisherigen System möglich sind. Ein früherer Wechsel in das neue System ist jederzeit möglich.
 - Das Zusatz-Zertifikat für „Nachhaltige Verpflegung“ läuft ebenfalls mit einer Übergangsfrist von drei Jahren aus. Die Inhalte sind in den neuen DGE-VerpflegungsCheck eingeflossen.
 - Vertragsabschlüsse für die DGE-Zertifizierung sind nicht mehr möglich.
 - DGE-zertifizierte Einrichtungen dürfen weiterhin das zertifizierte Angebot mit dem verliehenen Logo aktiv bewerben.
 - DGE-zertifizierte Einrichtungen und Caterer sind auf Wunsch auf der DGE-Internetseite als Referenz veröffentlicht.
 
Bei Fragen zur DGE-Zertifizierung wenden Sie sich an:
Antje Scholl
 Telefon: +49 228 3776-651
Manuel Soff
 Telefon: +49 228 3776-655
E-Mail: zertifizierung@dge.de