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Der DGE-VerpflegungsCheck

Die ausgewählten Fragen und Antworten zum DGE-VerpflegungsCheck geben Auskunft zu verschiedenen Themen.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

  • DGE-VerpflegungsCheck und DGE-Zertifizierung – was ist neu, was bleibt?

Der DGE-VerpflegungsCheck wurde offiziell am 16. September 2025 eingeführt.

Die klassische DGE-Zertifizierung basierte auf der verpflichtenden Umsetzung aller Kriterien und einem Vor-Ort-Audit. Beim neuen DGE-VerpflegungsCheck liegt der Fokus auf einem digitalen, niedrigschwelligen Zugang, der auf einer Selbstauskunft über ein intuitives Online-Tool basiert. Es gibt keine verpflichtenden Kriterien und kein formelles „Bestehen“ oder „Nicht-Bestehen“ mehr – stattdessen erhalten Einrichtungen anhand einer Buchstabenskalierung eine transparente Rückmeldung über ihren aktuellen Stand sowie eine Information zu ihrem Entwicklungspotenzial.

DGE-zertifizierte Einrichtungen profitieren von einem modernen, digitalisierten System, das mehr Flexibilität bietet und die individuelle Entwicklung in den Vordergrund stellt. Es ermöglicht eine niedrigschwellige Teilnahme und unterstützt Verbesserungen ohne Sorge vor einem „Nicht-Bestehen“. Zudem ist die Integration in den Arbeitsalltag deutlich einfacher als beim bisherigen Auditverfahren. Ein weiterer Vorteil ist die transparente Darstellung des individuellen Ergebnisses.

Nein, das bisherige Zertifizierungssystem wird auslaufen. Ein Verbleib im alten System ist übergangsweise noch bis zu drei Jahren möglich. Danach steht ausschließlich der DGE-VerpflegungsCheck zur Verfügung.

Ja, für Einrichtungen, die aktuell im klassischen Zertifizierungssystem sind, gilt eine Übergangszeit von drei Jahren. Das bedeutet konkret, dass längstens bis zum 31. Dezember 2028 noch Audits nach dem bisherigen System möglich sind. Ein früherer Wechsel in das neue System ist jederzeit möglich.

Für Interessierte und Anwender*innen bietet die DGE Schulungen (online oder vor Ort) zu den einzelnen Qualitätsbereichen des DGE-VerpflegungsChecks an. Die 2- bis 3 stündigen Seminare greifen fachliche Grundlagen auf und haben zum Ziel, mit dem vermittelten Wissen mehr Sicherheit bei der Umsetzung eines gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Verpflegungsangebotes zu schaffen, und damit ein gutes Ergebnis zu erzielen. Die DGE-Fachberatung bietet darüber hinaus für die Gemeinschaftsgastronomie weitere vielseitige Beratungsleitungen an.

Nein, ein kostenfreier Testlauf inklusive eines Ergebnisses ist nicht möglich. Für die Teilnahme am DGE-VerpflegungsCheck ist eine Registrierung und Anmeldung Voraussetzung. Sie haben aber die Möglichkeit, alle dort gestellten Fragen kostenfrei vorab einzusehen.

Für alle Einrichtungen gilt ein einheitliches Preismodell. Reisekosten oder Zusatzkosten wie bei Vor-Ort-Audits fallen nicht mehr an. Es gilt eine jährliche Pauschalgebühr.

Das Zusatz-Zertifikat für „Nachhaltige Verpflegung“ läuft ebenfalls mit einer Übergangsfrist von drei Jahren aus. Die Inhalte sind in den neuen DGE-VerpflegungsCheck eingeflossen.

  • Ablauf, Durchführung und Bewertung

Ja, sowohl die Qualitätsbereiche als auch die einzelnen Fragen sind auf der Webseite hinterlegt und können dort jederzeit eingesehen werden.

Nein, Sie müssen die Selbstauskunft nicht in einem Durchgang ausfüllen. Das Online-Tool ist bewusst so gestaltet, dass Sie die Bearbeitung jederzeit unterbrechen und später fortsetzen können – ganz flexibel, wann es in Ihren Arbeitsalltag passt. Nach dem vollständigen Ausfüllen erhalten Sie eine Übersicht aller Angaben. Änderungen sind bis zum Absenden jederzeit möglich.

Grundsätzlich ist eine Wiederholung möglich, allerdings frühestens nach einem halben Jahr. Veränderungen in der Verpflegung benötigen Zeit, um sie wirksam umzusetzen. Daher ist eine frühere Wiederholung nicht sinnvoll.

Die Punktevergabe erfolgt qualitätsbereichsbezogen und ist je Bereich weitgehend einheitlich gestaltet. Je nach Bedeutung für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung werden 1 bis 10 Punkte pro Kriterium vergeben. Besonders wirksame Maßnahmen werden entsprechend höher gewichtet. Die eigentliche Punktevergabe ist nicht öffentlich einsehbar, um zu verhindern, dass Einrichtungen hier taktisch vorgehen und sich ggf. auf das gezielte Erreichen von Höchstwerten konzentrieren. Ziel ist, dass Einrichtungen sich auf wirklich umsetzbare Maßnahmen konzentrieren, um eine gute Essensqualität zu erreichen.

  • Stufe A: mindestens 91 Prozent der Punkte wurden erreicht
  • Stufe B: 81–90 Prozent
  • Stufe C: 56–80 Prozent
  • Stufe D: 31–55 Prozent
  • Stufe E: ≤ 30 Prozent

Jede Einrichtung, die den DGE-VerpflegungsCheck abgeschlossen hat, erhält von der DGE ein Zertifikat und ein Logoschild – auf beiden Auszeichnungen ist die erreichte Gesamtbewertung (Qualitätsstufe A bis E) sowie ein QR-Code abgebildet. Der QR-Code zeigt pro Qualitätsbereich den Erfüllungsgrad – als Balkendiagramm mit Prozentwert und Anzahl der „Ja“-Kriterien, die erfüllt werden. Jede Einrichtung entscheidet selbst, ob sie die Teilergebnisse sowie die Qualitätsstufe auf der Homepage der DGE öffentlich macht. Der Name der Einrichtung, die Lebenswelt (Kita, Schule, Betrieb, Klinik, Senioreneinrichtung) und Gültigkeitsdauer des Zertifikates werden immer veröffentlicht.

Beim DGE-VerpflegungsChecks ist die Durchführung von Audits abhängig vom erreichten Ergebnis. Wer mit A abschneidet, also aus seiner Sicht alles erfüllt, muss sich immer einem Audit vor Ort stellen. Bei allen anderen Bewertungen von B bis E werden monatlich Stichproben gezogen. Diese Einrichtungen erhalten zusätzlich einem Online-Audit, bei dem der*die Auditor*in die Ergebnisse mit der Einrichtung durchgeht, sich die Speisepläne anschaut und die Angaben verifiziert. Bei einer Bewertung mit B und C werden 50 Prozent online auditiert, bei D und E 25 Prozent.

Der DGE-VerpflegungsCheck ist ein online-Tool mit verschiedenen Nein-Ja-Fragen zum Verpflegungsangebot. Nach der Beantwortung aller Fragen erhalten die Teilnehmenden das Ergebnis in Form einer PDF-Datei.

Ja, das ist möglich. Auch im Rahmen des DGE-VerpflegungsChecks können mehrere Menülinien ausgezeichnet werden. In diesem Fall ist für jede Menülinie ein separater Check erforderlich.

Nein, das ist nicht möglich. Jede Betriebsstätte wird individuell betrachtet und muss einen eigenen DGE-VerpflegungsCheck ausfüllen und einreichen. Dies gewährleistet eine realitätsnahe und differenzierte Bewertung. Allerdings wird es möglich sein, einen einmalig ausgefüllten Check zu kopieren und Antworten zu übernehmen.

  • Belieferung durch einen Caterer

Ja, sofern Ihr Caterer im Vorfeld den DGE-VerpflegungsCheck durchlaufen hat. Qualitätsbereiche, die Sie selbst verantworten, werden von Ihnen ausgefüllt und zusammen mit den Ergebnissen des Caterers in ein Gesamtergebnis für Ihre Einrichtung überführt.

Nein, dieser Vorteil bleibt im neuen System erhalten. Caterer können sich weiterhin eigenständig prüfen und auszeichnen lassen. Wenn Sie die Selbstauskunft ausfüllen, können Sie im System angeben, von welchem Caterer Sie beliefert werden. Übernehmen Sie das ausgezeichnete Verpflegungsangebot des Caterers vollständig, so werden Ihnen alle erfolgreich erfüllten Kriterien des Caterers automatisch für Ihre eigene Bewertung angerechnet. Damit bleibt der Aufwand für Einrichtungen gering – gleichzeitig profitieren Sie weiterhin von der Qualität und Unterstützung Ihres Caterers.

„Vollständig übernehmen“ bedeutet, dass die Einrichtung die vom Caterer empfohlene ausgezeichnete Menülinie genauso übernimmt, wie sie angeboten wird. Das bedeutet, dass:

  • keine Abweichungen vorgenommen werden – etwa durch das Ausweichen auf andere Menülinien an einzelnen Tagen,
  • die Bezeichnungen der Speisen sowie die Kennzeichnungen von Allergenen und Zusatzstoffen vollständig und unverändert übernommen und dargestellt werden – genau so, wie sie vom Caterer vorgegeben wurden.

Ja, das ist grundsätzlich möglich. In diesem Fall geben Sie bitte gewissenhaft an, welche Kriterien Sie tatsächlich umsetzen. Falls Sie sich bei einzelnen Aspekten des Caterer-Angebots unsicher sind, bewerten Sie den entsprechenden Punkt vorsichtshalber mit „nicht erfüllt“ oder fragen Sie direkt beim Caterer nach. Der DGE-VerpflegungsCheck steht allen offen, um das eigene Angebot realistisch einschätzen und gezielt weiterentwickeln zu können.

  • Inhaltliches und Bewertungsgrundlagen

Ja, die überarbeiteten DGE-Qualitätsstandards bilden die Grundlage für den DGE-VerpflegungsCheck. Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil des neuen Bewertungssystems.

Für den Begriff „regional“ gibt es derzeit keine einheitlich anerkannte wissenschaftliche Definition. Der Umkreis von 100 km wurde daher im Rahmen der Entwicklung des DGE-VerpflegungsChecks als praktikabler Orientierungswert gesetzt. Bei Caterern wurde zusätzlich ganz Deutschland einbezogen, um der überregionalen Struktur vieler Anbieter gerecht zu werden.

Aktuell werden die Zertifizierungen Fairtrade und Rainforest Alliance bei der Bewertung von fair gehandelten Lebensmitteln anerkannt. Sollten Produkte andere Siegel oder Nachweise tragen, müssen diese die grundlegenden Prinzipien des fairen Handels – wie Transparenz, gerechte Handelsbedingungen und die Sicherung sozialer Rechte – erfüllen.