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Unter einer Lupe erscheinen die Buchstaben AGB auf Holzwürfeln gedruckt. Sie liegen auf einem beschrifteten Dokument.
AGB, Lizenzen, Datenschutz und Kosten

Das Kleingedruckte

Rechtliche Aspekte, wie AGB, Lizenzvereinbarungen und Datenschutzerklärung rund um den DGE-VerpflegungsCheck sind hier kurz erklärt. Informieren Sie sich über die Kosten, die für die Nutzung der Auszeichnung „DGEprüfte Qualität“ und damit für das Logo pro Jahr anfallen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist es, den prinzipiellen Ablauf bis zur Nutzung des DGE-VerpflegungsChecks (DGE-VC) festzulegen. Sie stellen Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien dar. Die wichtigsten Inhalte der AGB sind:

  • Den "DGE-VerpflegungsCheck" und die Auszeichnung "DGEprüfte Qualität" können ausschließlich Unternehmen nutzen.
  • Um den DGE-VerpflegungsCheck ausfüllen und die spätere Auszeichnung nutzen zu können, sind folgende Schritte notwendig:

 

  1. eine Registrierung und Anmeldung auf dem Account
  2. der Erwerb einer Lizenz zur Durchführung des jeweiligen DGE-VC
  3. die Durchführung des jeweiligen Fragebogens
  4. die Freigabe des Ergebnisses durch die DGE nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr und stichprobenartiger Prüfung des Ergebnisses

Die Nutzung der Auszeichnung und des damit verbundenen Logos ist erst nach Freigabe durch die DGE erlaubt.

Lizenzvereinbarungen

Die Lizenzvereinbarungen für die verschiedenen Anbieter – Einzeleinrichtungen, Caterer, Träger – legen weitere rechtliche Aspekte im Rahmen der kostenpflichtigen Nutzung des DGE-VerpflegungsChecks sowie der Auszeichnung DGEprüfte Qualität fest.

Lesen Sie auszugsweise die wichtigsten Inhalte, die sich in allen Lizenzvereinbarungen finden:

  • Die DGE ist alleinige Rechteinhaberin an der Auszeichnung „DGEprüfte Qualität“. Somit darf die Einrichtung/ der Caterer diese Auszeichnung - verbunden mit dem Logo - nur nach vorheriger Freigabe durch die DGE für die festgelegte Gültigkeitsdauer nutzen.
  • Grundlage für die Nutzung der Auszeichnung ist ein erfolgreich durchgeführter DGE-VC.
  • Je nach Ergebnis schließt sich ein Audit vor Ort oder ein Online-Audit an.
  • Die Gültigkeitsdauer der Auszeichnung beträgt maximal 2 Jahre.
  • Die Laufzeit der Vereinbarung verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre, sofern keine Kündigung erfolgte.
  • Der DGE-VC muss alle 2 Jahre wiederholt werden.
  • Frühestens nach 6 Monaten kann der DGE-VC wiederholt werden.
  • Bei signifikanten Veränderungen im Betrieb, ist ein neuer DGE-VC durchzuführen.
  • Die jährlichen Kosten richten sich nach der Anzahl der Menülinien, der ausgezeichneten Einrichtungen bzw. Produktionsorte sowie – bei Caterern – nach der Größe des Unternehmens.
  • Auf dem Logo sind neben dem Gesamtergebnis in Form eines Buchstabens auch die Einzelergebnisse der verschiedenen Qualitätsbereiche in Form eines QR-Codes sichtbar.
  • Auf der Homepage der DGE wird der Name des Lizenznehmers, die Lebenswelt, für die er die Auszeichnung erworben hat sowie die Gültigkeit veröffentlicht.
  • Das Gesamtergebnis und die Einzelergebnisse in Form des QR-Codes können nach separater Zustimmung ebenfalls auf der Homepage der DGE veröffentlich werden.
  • Die Werbung mit der Auszeichnung und dem Logo ist in dem CI/CD genau geregelt. Eine Nichteinhaltung dieser Vorgaben bedingt den sofortigen Entzug der Auszeichnung

Lesen Sie hier die "Lizenzvereinbarung Einzeleinrichtungen" im Detail.

Besonderheiten bei der Lizenzvereinbarung für Caterer:

  • Alle Produktionsstätten müssen einen eigenen DGE-VC ausfüllen.
  • Regenerier- und/oder Ausgabeküchen, in denen der Caterer für die Ausgabe zuständig ist, sind der DGE mit vollständigen Kontakt- und Adressangaben in Form einer Auflistung per Mail zu benennen.

Besonderheiten bei der Lizenzvereinbarung für Träger:

  • Alle Einrichtungen sind der DGE mit vollständigen Kontakt- und Adressangaben in Form einer Auflistung per Mail zu benennen.
  • Alle Einrichtungen müssen einen eigenen DGE-VC machen. Den Zugang zu dem jeweiligen Account erhalten sie von der DGE.
  • Alle Einrichtungen müssen der Nutzungsvereinbarungen Dritter zustimmen.

Nutzungsvereinbarung Dritter

Diese Nutzungsvereinbarung ist nur für die Einrichtungen, die zu einem Träger – oder in Einzelfällen zu einem Caterer - gehören. Hintergrund ist, dass der Träger – bzw. der Caterer - die Lizenz für die Nutzung des Logos „DGEprüfte Qualität“ erwirbt, die zugeordneten Einrichtungen diese Auszeichnung aber nutzen können, solange der Vertrag zwischen Träger - bzw. Caterer - und DGE besteht. In dieser Vereinbarung verpflichten sich die Einrichtungen, sich an die entsprechenden Bestimmungen zur Nutzung und zur Veröffentlichung der Auszeichnung zu halten.

Bitte beachten Sie, dass die oben stehenden Zusammenfassungen nicht die genaue Durchsicht der jeweiligen Bestimmungen ersetzen.

Datenschutzerklärung

Wir wollen, dass Ihre Daten bei uns sicher sind.
Daher informiert die Datenschutzerklärung unter anderem transparent, wozu die Daten genutzt werden und welche Rechte die Nutzer*innen haben, wie zum Beispiel das Recht auf Auskunft oder Löschung der Daten. Zudem ist die Erstellung einer Datenschutzerklärung, die konform mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist, für Betreiber*innen von Webseiten verpflichtend, wenn personenbezogene Daten erhoben und genutzt werden.

Kosten

Die Kosten für den DGE-VerpflegungsCheck und damit für die Nutzung der Auszeichnung „DGEprüfte Qualität“ richten sich nach verschiedenen Parametern (siehe Grafik). Diese sind:

  • Teilverpflegung (TV) oder Vollverpflegung (VV),
  • Anzahl der Einrichtungen, die den DGE-VerpflegungsCheck absolvieren,
  • Anzahl der Menülinien, für die die Auszeichnung erlangt werden möchte,
  • Größe des Caterers und
  • Anzahl der Einrichtungen, die zu einem Träger gehören.

Die in der Übersicht genannten jährlichen Kosten gelten pro Menülinie und Einrichtung ohne MwSt. Der DGE-VerpflegungsCheck berechnet die Kosten automatisch und zeigt diese vor der endgültigen Bestellung an. Die Rechnung erhalten Sie innerhalb der nächsten 3 bis 5 Tage, der Rechnungsbetrag ist unmittelbar fällig. Erst wenn die SLA abgeschlossen und die Gebühr überwiesen ist, erfolgt die Freigabe der Auszeichnung durch die DGE.

Sollten Sie sich in dieser Kostenstruktur nicht wiederfinden oder haben Sie aufgrund der Heterogenität Ihres Angebotes spezielle Fragen zu Ihrer Kostenberechnung, wenden Sie sich gerne an uns.

Für eine Be­stel­lung bis zum 31.12.2025 gilt ein Early-Bird-Ra­batt von 20 %.

Preis­ta­bel­le, Stand 16. September 2025
Ka­te­go­rie Ein­richt­ung­en Preis für ein­en DGE-VC/Ein­rich­tung und Jahr ohne MwSt. Ra­batt­staf­fel
Ein­richt­ung­en TV: Ki­tas/Schul­en/Be­trie­be/Be­hör­den/Hoch­schul­en 425 € Be­lief­er­ung durch DGEprüften Ca­ter­er: 50 % Ra­batt für je­de Ein­rich­tung
Ein­richt­ung­en VV: Kli­nik­en/Sen­ior­en­ein­rich­tung­en 525 € Be­lief­er­ung durch DGEprüften Ca­ter­er: 50 % Ra­batt für je­de Ein­rich­tung
Ca­ter­er (Kleinst- & Klein-UN) TV: Ki­tas/Schul­en/Be­trie­be/Be­hör­den/Hoch­schul­en 525 € Ein­heit­lich­e Re­zept­ur­en/QM, etc.: Ab 3. Pro­duk­tions­stät­te 50 % auf alle Fol­gen­den
Ca­ter­er (Mittel- und Groß-UN) TV: Ki­tas/Schul­en/Be­trie­be/Be­hör­den/Hoch­schul­en 725 € Ein­heit­lich­e Re­zept­ur­en/QM, etc.: Ab 3. Pro­duk­tions­stät­te 50 % auf alle Fol­gen­den
Ca­ter­er (Kleinst- & Klein-UN) VV: Schul­en/Be­trie­be/Kli­nik­en/Sen­ior­en­ein­rich­tung­en 625 € Ein­heit­lich­e Re­zept­ur­en/QM, etc.: Ab 3. Pro­duk­tions­stät­te 50 % auf alle Fol­gen­den
Ca­ter­er (Mittel- und Groß-UN) VV: Schu-len/Be­trie­be/Kli­nik­en/Sen­ior­en­ein­rich­tung­en 800 € Ein­heit­lich­e Re­zept­ur­en/QM, etc.: Ab 3. Pro­duk­tions­stät­te 50 % auf alle Fol­gen­den
Ca­ter­er übernimmt die Ausgabe Zusätzlich unabhängig von der Ein­rich­tung 520 € ≤ 15 Re­gen­er­ier-/Aus­gab­e­küch­en
620 € 16–30 Re­gen­er­ier-/Aus­gab­e­küch­en
720 € 31–45 Re­gen­er­ier-/Aus­gab­e­küch­en
820 € ≥ 46 Re­gen­er­ier-/Aus­gab­e­küch­en
Träger, TV (Ki­tas, Schul­en, Be­trie­be, Be­hör­den, Hoch­schul­en) ≤ 25 Ein­richt­ung­en 350 € 50 % Ra­batt für al­le Ein­richt­ung­en, wenn al­le Ein­richt­ung­en eines Trä­gers von ei­nem DGEprüften Ca­ter­er mit der ent­sprech­en­den Me­nü­li­ni­e ver­pflegt werden
≥ 50 Ein­richt­ung­en 325 €
≥ 75 Ein­richt­ung­en 300 €
≥ 100 Ein­richt­ung­en 275 €
≥ 125 Ein­richt­ung­en 250 €
≥ 150 Ein­richt­ung­en 225 €
Träger, VV (Schul­en, Kli­nik­en, Sen­ior­en­ein­rich­tung­en) ≤ 25 Ein­richt­ung­en 525 € 50 % Ra­batt für alle Ein­richt­ung­en, wenn alle Ein­richt­ung­en ei­nes Trä­gers von ei­nem DGEprüften Ca­ter­er mit der ent­sprech­en­den Me­nü­li­ni­e ver­pflegt wer­den
≥ 50 Ein­richt­ung­en 500 €
≥ 75 Ein­richt­ung­en 475 €
≥ 100 Ein­richt­ung­en 450 €
≥ 125 Ein­richt­ung­en 425 €
≥ 150 Ein­richt­ung­en 400 €

Bei Fragen zum DGE-VerpflegungsCheck wenden Sie sich an:

Antje Scholl
Telefon: +49 228 3776-651

Manuel Soff
Telefon: +49 228 3776-655

E-Mail: dge-verpflegungscheck@dge.de