Group Ernährungsberater*in finden
Seminar

Ernährungsberater*in/DGE – Präsenz

Icon/ui/time
Termin
13.01.2023 - 28.10.2023

Einzeltermine:

13.01. – 15.01.2023

03.02. – 05.02.2023

03.03. – 05.03.2023

31.03. – 02.04.2023

05.05. – 07.05.2023

02.06. – 04.06.2023

11.08. – 13.08.2023

01.09. – 03.09.2023

29.09. – 01.10.2023

26.10. – 28.10.2023 (Do.-Sa.)

Icon/ui/pin
Veranstaltungsort

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. Godesberger Allee 136 53175 Bonn

Icon/Nav/language Copy 4
Info unavailable
max. 24 Teilnehmer 2.805,00 € inkl. Unterlagen und Pausengetränke (bei Präsenz­veranstal­tungen) Zusätzliche Gebühr für das Zulassungsverfahren (gilt für die verbindliche Anmeldung und die Anmeldung auf die Warteliste): 75,00 €

Zertifikatslehrgang Ernährungsberater*in/DGE

Im Zertifikatslehrgang „Ernährungsberater*in/DGE“ können Sie Ihre beruflichen Kompetenzen für die Ernährungsberatung erweitern und entwickeln und so mehr Professionalität im Umgang mit Klient*innen gewinnen. Die Schwerpunkte und Inhalte der zwölf Module zielen darauf ab, Ihre Fach- und Beratungskompetenz zu vertiefen. Mit unseren Lernangeboten begleiten wir Sie dabei, durch Selbstreflexion und dem Austausch untereinander Ihr Berater*innenprofil weiterzuentwickeln. Mit dem Zertifikat EB/DGE weisen Sie Ihre Qualifikation für die qualitätsgesicherte Ernährungsberatung und eine kontinuierliche Fortbildung nach.

Die Lehrgangsform „Präsenz“: Diese Lehrgangsform ist besonders für Teilnehmer*innen geeignet, die zukünftig in der Ernährungsberatung arbeiten möchten oder bereits erste Erfahrungen gesammelt haben. In den zehn Präsenzwochenenden steht das gemeinsame Erarbeiten der Inhalte vor Ort und der Austausch im Vordergrund.

Curriculum zum Lehrgang: https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/EB-DGE-Curriculum-2020.pdf

Anerkennung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention / Übergangsregelung

Das Zertifikat „Ernährungsberater*in/DGE“ kann laut „Leitfaden Prävention“ vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 14. Dezember 2020 über die Inhalte bei der Prüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention berücksichtigt werden. Im Rahmen einer Übergangsregelung gilt es weiterhin als Anbieterqualifikation für Fachkräfte, „die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifizierung) zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 abschließen“.

Bitte informieren Sie sich über die Regelungen zur Anbieterqualifikation für die Bezuschussung von Präventions­angeboten durch die gesetzlichen Krankenkassen hier: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_
selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp

Zulassungsvoraussetzungen

  • Berufsausbildung bzw. Studienabschluss als: Diätassistent*in, Diplom-Oecotropholog*in, Diplom-Ernährungswissenschaftler*in oder Bachelor-/Masterabsolvent*in der Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften und fachverwandter Studiengänge entsprechend der DGE-Zulassungskriterien.
  • Nachweis der anerkennungsfähigen Module 1 - 3
  • Empfehlung: Einblick in die Ernährungsberatung (Praktikum oder Hospitationen in der Einzel- und Gruppenberatung)

Anerkennungsfähige Module 1 – 3

Das Curriculum des Lehrgangs „Ernährungsberater*in/DGE“ umfasst insgesamt 12 Module. Davon können die Module 1 – 3 aus vorhergehender Ausbildung/Studium bzw. Seminaren (max. zehn Jahre alt) oder durch den Besuch von Tagungen oder Kongressen (max. fünf Jahre alt) anerkannt werden. Der Nachweis der anerkennungsfähigen Module liegt idealerweise zu Beginn des Lehrgangs vor.

Detaillierte Informationen

Präsenzphase

Die Präsenzphase umfasst 30 Tage, die an 10 Wochenenden, jeweils am Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8.30 Uhr. Freitag und Samstag endet er um 17.00 Uhr, am Sonntag gegen etwa 15.00 Uhr.

Die Regelungen zu Fehlzeiten sind im Curriculum aufgeführt: 
https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/EB-DGE-Curriculum-2020.pdf

Sämtliche Bestandteile des Lehrgangs sind innerhalb von zwei Jahren nach Lehrgangsbeginn zu absolvieren.

Erfolgskontrolle

  • Mündliche Abschlussprüfung (online nach der letzten Präsenzveranstaltung)
  • Projektarbeit: Erstellung nach individueller Terminabsprache oder innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Präsenzphase

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis des Berufs- bzw. Studienabschlusses (Urkunde und Zeugnis)
    (Wenn Urkunde und Zeugnis noch nicht vorliegen, fügen Sie bitte eine Leistungsübersicht/Transcript of Records bei.)
  • Nachweis der anerkennungsfähigen Module (sofern sie bereits vorliegen)
  • ggf. Praktikums- oder Hospitationsnachweise

Qualitätssicherung des Zertifikats

Die Gültigkeit des Zertifikats ist an eine kontinuierliche Fortbildung geknüpft. Innerhalb von drei Jahren sind mind. 50 Fortbildungspunkte nachzuweisen. Bei Fortbildungsseminaren entspricht 1 Punkt einer Unterrichtseinheit von 45 Minuten. Die Überprüfung der Teilnahmebescheinigungen erfolgt durch die DGE in einem internetbasierten Portal.

Weitere Informationen: https://www.dge.de/fileadmin/public/doc/fb/qs/DGE-Zertifikate-QS-RL-Punktetabelle-EB-VM.pdf

Erläuterung zur "Gebühr für das Zulassungsverfahren"

Um einen Lehrgangsplatz zu erhalten, werden Ihre eingereichten Unterlagen und somit Ihre Qualifikation im Vorfeld geprüft. Die Gebühr in Höhe von 75,00 € ist zu zahlen, auch wenn Sie zunächst einen Wartelistenplatz angeboten bekommen und/oder später vom Lehrgang zurücktreten sollten (dann kämen zusätzliche Rücktrittsgebühren dazu).

Erforderliche Lehrgangsunterlagen

Eigenverantwortliche Anschaffung der DGE-Beratungsstandards und D-A-CH-Referenzwerte: Etwa 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie einen Sonderbestell­schein per E-Mail. Damit können Sie die für den Lehrgang benötigten Unterlagen mit 20 % Rabatt auf den Normalpreis bestellen.

Referent*innen

Zielgruppen

  • Diätassistent*in
  • Diplom-Oecotropholog*in
  • Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
  • Bachelor of Science Oecotrophologie
  • Master of Science Oecotrophologie
  • Bachelor of Science Ernährungswissenschaft
  • Master of Science Ernährungswissenschaft

Veranstalter

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.

Ansprechpartner für organisatorische Fragen
Team Sekretariat
Tel.: +49 228 3776-661

fortbildung@dge.de

Die Anmeldefrist für diese Veranstaltung ist leider schon vorbei.

Weitere Veranstaltungen der Referent*innen

Fragen zu Veranstaltungsinhalten

Geschäftsbedingungen

Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung bzw. die Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und der Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten (per E-Mail).
Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.

Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser Platz nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. ab sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.

Bitte beachten Sie die Sonderregelungen beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE:
auch bei Anmeldung zu einem Wartelistenplatz zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE fällt die Gebühr für die Zulassungsprüfung in Höhe von 75,00 € an. Wenn Sie sich für mehrere Wartelisten zu den Lehrgängen EB/DGE anmelden, wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.

Rechnungen werden elektronisch per E-Mail in Form von PDF-Dokumenten oder auf Wunsch als XRechnung an den*die Kund*in als Rechnungsempfänger*in übermittelt. Der*die Kund*in erklärt sich bei der Anmeldung mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.

Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.

Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, eine gültige Rechnungsanschrift mitzuteilen. Für Änderungen nach Rechnungsversand wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.

Hinweis für Rechnungen, die Ihr*e Arbeitgeber*in (AG) übernimmt:
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wie die gültige Rechnungsanschrift Ihres AG lautet und ob es für den E-Mail-Versand eine gesonderte E-Mail-Adresse für Rechnungen oder eine Adresse für XRechnungen gibt. In der Regel müssen Rechnungen bei Kostenübernahme direkt auf den AG ausgestellt werden.

Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des (Online-)Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu tragen; dies gilt unabhängig vom Grund der Absage. Dieses Risiko kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich: Eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen für die Selbstlernaufgaben und Zertifikatslehrgänge der DGE.

Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.

Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2300,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten bei einem verbindlichen Lehrgangsplatz. Anmeldungen auf die Warteliste sind hiervon ausgeschlossen.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monaten vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab sechs Wochen vorher beträgt die Gebühr 1400,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.

Sie benötigen einen PC mit LAN-Zugang, eine Kamera und ein Mikrofon. Ein Zugang über ein Tablet ist auch möglich, wir empfehlen jedoch die Teilnahme mit dem Laptop oder Notebook. Online-Seminare finden mit der Videokonferenzsoftware „Zoom“ statt. Weitere ggf. verwendete Tools sind Padlet und Mentimeter.
Datenschutzhinweise der Diensteanbieter:
Rechtliche Bestimmungen und Datenschutz zu Zoom
Padlet (Datenschutz)
Padlet (Nutzungsbedingungen)
Mentimeter (Datenschutz)
Mentimeter (Nutzungshinweise)

Es gilt das Verbot, Screenshots oder Aufzeichnungen jedweder Art anzufertigen, sowie ein Verbot von Veröffentlichung jedweder Inhalte eines Online-Seminars im Internet oder an anderer Stelle.

Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.
Mit der Anmeldebestätigung werden eine detaillierte Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und eine Liste mit Unterkünften (Hotels, Pensionen, Privatunterkünfte) zugesandt.
In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, sich in der näheren Umgebung zu verpflegen.

Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier: www.dge.de/datenschutz/