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DGE-VerpflegungsCheck

FAQ – DGE-VerpflegungsCheck

Der DGE-VerpflegungsCheck startet offiziell am 16. September 2025 und wird im Rahmen einer Online-Veranstaltung vorgestellt. Begleitend dazu werden unter www.dge.de ausführliche Informationen veröffentlicht. Ab diesem Tag ist eine Registrierung möglich.

Ja, für Einrichtungen, die aktuell im klassischen Zertifizierungssystem sind, gilt eine Übergangszeit von drei Jahren. Das bedeutet konkret, dass längstens bis zum 31. Dezember 2028 noch Audits nach dem bisherigen System möglich sind. Ein früherer Wechsel in das neue System ist jederzeit möglich.

Nein, das bisherige Zertifizierungssystem wird auslaufen. Ein Verbleib im alten System ist übergangsweise noch bis zu drei Jahren möglich. Danach steht ausschließlich der DGE-VerpflegungsCheck zur Verfügung.

Ja, die überarbeiteten DGE-Qualitätsstandards bilden die Grundlage für den DGE-VerpflegungsCheck. Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil des neuen Bewertungssystems.

Das Zusatz-Zertifikat für „Nachhaltige Verpflegung“ läuft ebenfalls mit einer Übergangsfrist von drei Jahren aus. Die Inhalte fließen in den neuen DGE-VerpflegungsCheck ein.

Zertifizierte Einrichtungen profitieren von einem modernen, digitalisierten System, das mehr Flexibilität bietet und die individuelle Entwicklung in den Vordergrund stellt. Es ermöglicht eine niedrigschwellige Teilnahme und unterstützt Verbesserungen ohne Sorge vor einem „Nicht-Bestehen“. Zudem ist die Integration in den Arbeitsalltag deutlich einfacher, als beim bisherigen Auditverfahren.

Kernstück des DGE-VerpflegungsChecks ist das „Self-Assessment“ (SLA), ein Online-Tool mit Ja-Nein-Fragen. Nach der Beantwortung aller Fragen erhalten die Teilnehmenden das Ergebnis in Form einer PDF-Datei.