Lebensmittelallergien und -intoleranzen: Basiswissen und methodisches Vorgehen - in Kooperation mit der Sektion Baden-Württemberg der DGE e. V.
Seminarzeiten:
25.11.2024 (10.00 - 18.00 Uhr)
26.11.2024 (09.00 - 16.45 Uhr)
Zoom Online
Zielsetzung
Allergie, Intoleranz oder Malabsorption? Die Symptome – Bauchschmerzen, Völlegefühl, Übelkeit, juckende Hautreaktionen oder Diarrhö nach dem Essen – ähneln sich. Für die ernährungstherapeutische Beratung der Betroffenen ist jedoch eine eindeutige Diagnose zwingend erforderlich. Denn nur bei genauer Kenntnis des vorliegenden Krankheitsbilds können die Beschwerden vermindert oder vermieden, eine adäquate Nährstoffversorgung sichergestellt und den Patient*innen die Freude am Essen wiedergegeben werden. Betroffene haben oftmals einen langen Leidensweg hinter sich und können zusätzlich durch unseriöse diagnostische Verfahren oder unsinnige Diätempfehlungen verunsichert sein.
In diesem Seminar wird fundiertes Basiswissen für die Ernährungstherapie bei Lebensmittelunverträglichkeiten vermittelt. Außerdem wird gemeinsam erarbeitet, wie durch die Art der Gesprächsführung und der Beratungsmethodik auf die besonderen Bedürfnisse der Patient*innen eingegangen werden kann.
Inhalte
- Definitionen: Lebensmittelunverträglichkeiten, Unterschied Allergie und Intoleranz
- Diagnostik von Lebensmittelallergien und -intoleranzen: Stellenwert von Anamnese, Hauttestungen, Laborergebnissen, Beurteilung allergologischer Befunde
- Grundlagen der Ernährungstherapie bei Lebensmittelallergien, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption und Histaminintoleranz
- Beratungsablauf und Möglichkeiten des methodischen Vorgehens
- Umgang mit Falschinformationen/unseriösen Tests zu Allergien und mit verunsicherten Klient*innen
- Bearbeitung von Fallbeispielen
Methoden
Vortrag, Gruppenarbeit, Fallbeispiele
Umfang
16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Zielgruppen
- Diätassistent*in
- Diplom-Oecotropholog*in
- Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
- Bachelor of Science Oecotrophologie
- Master of Science Oecotrophologie
- Bachelor of Science Ernährungswissenschaft
- Master of Science Ernährungswissenschaft
Veranstalter
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen
Team Sekretariat
Tel.: +49 228 3776-661
fortbildung@dge.de
Belegungsstatus
Belegt
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Fragen zu Veranstaltungsinhalten
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Jérôme Kreutz (Organisation im Vorfeld des Seminars)
Tel.: +49 228 3776-663
-
Dr. Helene Sauer, Lena Melzer, Prof. Dr. Peter Grimm (Betreuung während des Seminars)
+49 1590 3789965
Geschäftsbedingungen
Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung bzw. die Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und der Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten (per E-Mail).
Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser Platz nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. ab sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE:
auch bei Anmeldung zu einem Wartelistenplatz zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE fällt die Gebühr für die Zulassungsprüfung in Höhe von 75,00 € an. Wenn Sie sich für mehrere Wartelisten zu den Lehrgängen EB/DGE anmelden, wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail in Form von PDF-Dokumenten oder auf Wunsch als XRechnung an den*die Kund*in als Rechnungsempfänger*in übermittelt. Der*die Kund*in erklärt sich bei der Anmeldung mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, eine gültige Rechnungsanschrift mitzuteilen. Für Änderungen nach Rechnungsversand wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
Hinweis für Rechnungen, die Ihr*e Arbeitgeber*in (AG) übernimmt:
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wie die gültige Rechnungsanschrift Ihres AG lautet und ob es für den E-Mail-Versand eine gesonderte E-Mail-Adresse für Rechnungen oder eine Adresse für XRechnungen gibt. In der Regel müssen Rechnungen bei Kostenübernahme direkt auf den AG ausgestellt werden.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des (Online-)Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu tragen; dies gilt unabhängig vom Grund der Absage. Dieses Risiko kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich: Eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen für die Selbstlernaufgaben und Zertifikatslehrgänge der DGE.
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2300,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten bei einem verbindlichen Lehrgangsplatz. Anmeldungen auf die Warteliste sind hiervon ausgeschlossen.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monaten vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab sechs Wochen vorher beträgt die Gebühr 1400,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
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Mit der Anmeldebestätigung werden eine detaillierte Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und eine Liste mit Unterkünften (Hotels, Pensionen, Privatunterkünfte) zugesandt.
In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, sich in der näheren Umgebung zu verpflegen.
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