Seminarzeiten:
17.10.2024 (10.00 – 13.45 Uhr)
18.10.2024 (10.00 – 13.30 Uhr)
Zoom Online
Zielsetzung
Hygiene trägt zur Lebensmittelsicherheit bei und basiert auf gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Rechtsakten. Die Lebensmittelgesetzgebung verpflichtet jeden Hersteller von Lebensmitteln nur Erzeugnisse anzubieten, die in keiner Weise die Gesundheit beeinträchtigen bzw. das Wohlbefinden der Endverbraucher*innen nicht nachteilig beeinflussen. Diese Ziele sollen mithilfe der guten Hygienepraxis und des HACCP-Konzepts sichergestellt werden. Leitlinien und DIN-Vorschriften bieten Anleitungen für die Praxis. Zudem gilt im Rahmen der Sorgfaltspflicht, die Hygienemaßnahmen den „Gefahren und Risiken“ entsprechend „verhältnismäßig und angemessen“ umzusetzen.
In diesem Online-Seminar werden Inhalte eines Hygienekonzepts in der Gemeinschaftsverpflegung behandelt. Beispiele für Hygienemaßnahmen, deren Eigenkontrollen und die dazugehörige Dokumentation bilden dabei die Schwerpunkte.
Inhalte
- Überblick zu allgemeinen und spezifischen Hygienevorschriften
- Erklärung von Fachbegriffen und Einsatz der Überwachungsbehörden
- Anforderungen und Inhalte der guten Hygienepraxis (GHP)
- Sicherheit durch Rückverfolgbarkeit und Rückstellproben
- Umgang mit hygienisch kritischen Lebensmittelgruppen
- Vermeidung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen
- Beschreibung der sieben Grundsätze des HACCP-Konzepts
- Mögliche Gesundheitsgefahren in der Gemeinschaftsverpflegung
- Hygieneregeln während der Lagerung, Vorbereitung, Zubereitung und Ausgabe
- Einhaltung erforderlicher Temperaturen und Auswahl geeigneter Thermometer
- Durchführung von Eigenkontrollen und deren Dokumentation
- Aufklärung durch allgemeine Hygiene- und HACCP-Schulungen
Methoden
Vortrag, Präsentation mit interaktiven Elementen, Live-Einheiten mit Gruppenarbeit, Übungen und Bearbeitung von Fallbeispielen, Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs
Umfang
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Hinweise
Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Online-Seminar werden die allgemeine Hygieneschulung und die HACCP-Schulung gemäß Anhang II, Kapitel XII, Absatz 1 und 2 der VO (EG) Nr. 852/2004 sowie die Erfüllung des Paragraf 4 mit Anlage 1 der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) bestätigt.
Das Seminar richtet sich an alle in der Gemeinschaftsverpflegung Tätigen (es ist keine spezifische Grundausbildung notwendig) und ist eines von fünf Modulen, mit denen das Zertifikat „Hygienebeauftragte*r in der Gemeinschaftsverpflegung/DGE“ erworben werden kann.
Informationen dazu unter https://www.dge.de/qualifizierung/zertifikatslehrgaenge/ghy-dge.
Zielgruppen
- Koch*Köchin
- Küchenmeister*in
- Diätetisch geschulte*r Koch*Köchin/DGE
- Diätetisch geschulte Fachkraft/DGE
- Diätkoch*Diätköchin (IHK)
- Verpflegungsmanager*in/DGE
- Hauswirtschaftliche Fachkraft
- Hauswirtschaftliche*r Betriebsleiter*in
- Meister*in der Hauswirtschaft
- Diätassistent*in
- Bachelor of Science Oecotrophologie
- Master of Science Oecotrophologie
- Bachelor of Science Ernährungswissenschaft
- Master of Science Ernährungswissenschaft
- Diplom-Oecotropholog*in
- Diplom-Ernährungswissenschaftler*in
Veranstalter
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Ansprechpartner für organisatorische Fragen
Team Sekretariat
Tel.: +49 228 3776-661
fortbildung@dge.de
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Fragen zu Veranstaltungsinhalten
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Jérôme Kreutz
Tel.: +49 228 3776-663
Geschäftsbedingungen
Bei Anmeldung wird eine Anmeldebestätigung bzw. die Bestätigung über die Aufnahme auf die Warteliste versendet. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Inhalte und der Anzahl der absolvierten Unterrichtseinheiten (per E-Mail).
Außerdem erhalten Sie für die Teilnahme an einem Zertifikatslehrgang nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat.
Wenn eine Veranstaltung ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, sich unverbindlich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Wir benachrichtigen Sie umgehend per E-Mail bei Freiwerden eines Platzes; kann dieser Platz nicht angenommen werden, entstehen keine Gebühren. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Anmeldedatums vergeben. Ab 14 Tage vor Beginn eines Seminars bzw. ab sechs Wochen vor Beginn eines Lehrgangs werden mehrere Interessent*innen gleichzeitig über freigewordene Plätze informiert. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zusagen.
Bitte beachten Sie die Sonderregelungen beim Lehrgang zum*zur Ernährungsberater*in/DGE:
auch bei Anmeldung zu einem Wartelistenplatz zum Lehrgang Ernährungsberater*in/DGE fällt die Gebühr für die Zulassungsprüfung in Höhe von 75,00 € an. Wenn Sie sich für mehrere Wartelisten zu den Lehrgängen EB/DGE anmelden, wird diese Gebühr nur einmalig erhoben.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail in Form von PDF-Dokumenten oder auf Wunsch als XRechnung an den*die Kund*in als Rechnungsempfänger*in übermittelt. Der*die Kund*in erklärt sich bei der Anmeldung mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungsnummer.
Der*die Kund*in hat dafür Sorge zu tragen, eine gültige Rechnungsanschrift mitzuteilen. Für Änderungen nach Rechnungsversand wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro fällig.
Hinweis für Rechnungen, die Ihr*e Arbeitgeber*in (AG) übernimmt:
Bitte klären Sie im Vorfeld ab, wie die gültige Rechnungsanschrift Ihres AG lautet und ob es für den E-Mail-Versand eine gesonderte E-Mail-Adresse für Rechnungen oder eine Adresse für XRechnungen gibt. In der Regel müssen Rechnungen bei Kostenübernahme direkt auf den AG ausgestellt werden.
Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn des (Online-)Seminars wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Danach ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu tragen; dies gilt unabhängig vom Grund der Absage. Dieses Risiko kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
In diesem Zeitraum ist die Nennung eines*einer den Zielgruppen entsprechenden Ersatzteilnehmer*in möglich: Eine eigene Anmeldung des*der Ersatzteilnehmer*in ist erforderlich, die Bearbeitungsgebühr beträgt 30 €.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bitte beachten Sie die gesonderten Rücktrittsbedingungen für die Selbstlernaufgaben und Zertifikatslehrgänge der DGE.
Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht. Danach ist bei Rücktritt von der Bearbeitung der Selbstlernaufgaben eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 € fällig. Nach Ablauf der Bearbeitungszeit von drei Monaten (Frist gilt nach Zusendung der Aufgaben) ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2150,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monate vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beträgt die Gebühr 2300,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten bei einem verbindlichen Lehrgangsplatz. Anmeldungen auf die Warteliste sind hiervon ausgeschlossen.
Bei Rücktritt nach Erhalt der Anmeldebestätigung für einen verbindlichen Lehrgangsplatz sind 50,00 € zu zahlen. Bei Rücktritt ab drei Monaten vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 500,00 € fällig, ab sechs Wochen vorher beträgt die Gebühr 1400,00 €. Die Gebühren werden unabhängig vom Grund der Absage fällig.
Wird mehr als 25 % eines Lehrgangs versäumt, gilt er als nicht bestanden. Die DGE ist nicht verpflichtet, Möglichkeiten zum Nachholen oder Nachweisen von Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Eine erneute Anmeldung ist möglich. Die Nennung von Ersatzteilnehmer*innen ist nicht möglich.
Das Risiko eines kurzfristigen Rücktritts oder Lehrgangsabbruchs kann über eine Reise- oder Seminar-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert werden.
Sollte die DGE die Veranstaltung absagen müssen, so besteht Anspruch auf volle Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Die DGE übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und Sachschäden.
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Für Anreise, Unterkunft und Verpflegung sind die Teilnehmer*innen selbst verantwortlich.
Mit der Anmeldebestätigung werden eine detaillierte Wegbeschreibung zum Veranstaltungsort und eine Liste mit Unterkünften (Hotels, Pensionen, Privatunterkünfte) zugesandt.
In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, sich in der näheren Umgebung zu verpflegen.
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