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In zahlreichen retrospektiven und prospektiven Studien wurde mit steigender Zufuhr von Gemüse und Obst ein verringertes Risiko für Bluthochdruck, Schlaganfall, koronare Herzkrankheit, Adipositas und bestimmte Krebskrankheiten beobachtet (DGE 2007, DGE 2008, WCRF/AICR 2007, Takachi et al. 2008, Buijsse et al. 2009). Nach den derzeitigen Schlussfolgerungen wirken weniger einzelne Inhaltsstoffe (essenzielle Nährstoffe, Ballaststoffe, sekundäre Pflanzenstoffe), sondern vielmehr die Vielfalt biologisch aktiver Substanzen in Obst und Gemüse und das durch einen hohen Obst- und Gemüsekonsum erreichte Ernährungsmuster positiv auf die Gesundheit (DGE 2007).
In Interventionsstudien mit isolierten essenziellen Nährstoffen konnte in aller Regel keine Senkung eines Krankheitsrisikos nachgewiesen werden. Bei Zufuhr hoher Dosen an bestimmten Antioxidanzien war das Risiko erhöht, früher zu sterben (ATBC 1994, Hauner u .Watzl 2001, Bjelakovic 2008a, Bjelakovic 2008b). Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt daher die Zufuhr Gemüse- und Obst-spezifischer sekundärer Pflanzenstoffe über den Verzehr von Obst und Gemüse sicherzustellen und unterstützt die „5 am Tag“-Kampagne, d. h. täglich 3 Portionen Gemüse (ca. 400 g) und 2 Portionen Obst (ca. 250 g) zu essen.Wegen der unterschiedlichen sekundären Pflanzenstoffe in den verschiedenen Obst- und Gemüsearten sollte die ganze Vielfalt des Angebots an Gemüse und Obst genutzt werden. Dadurch wird ein höherer präventiver Effekt erreicht.
Laut den Ergebnissen der Nationalen Verzehrsstudie II (NVS II; Max Rubner-Institut 2008) liegt der durchschnittliche Obstverzehr in Deutschland bei Frauen mit 270 g pro Tag und bei Männern mit 222 g pro Tag im Bereich der DGE-Empfehlung. Die Empfehlung zum Gemüseverzehr wird im Durchschnitt unterschritten, Frauen verzehren 243 g pro Tag und Männer 222 g pro Tag. Insgesamt unterschreiten 87,4 % der Befragten in der NVS II die DGE-Empfehlung zum Gemüseverzehr und 59 % (43 %, wenn Saft/Nektar einbezogen wird) die DGE-Empfehlung zum Obstverzehr.
Darüber hinaus wird mit sachlich falschen Aussagen beim Verbraucher der Eindruck erweckt, dass das im Einzelhandel angebotene Gemüse und Obst „nährstoffarm“, „überlagert“ sowie bei industriell verarbeiteten Produkten „stark verarbeitet“ ist und letztendlich nicht mehr die benötigten Inhaltsstoffe liefert. Dem Verbraucher wird suggeriert, auf Nahrungsergänzungsmittel zurückgreifen zu müssen, um seine Gesundheit positiv zu beeinflussen. Den Aussagen von Werbebroschüren und Internetseiten zu diesen Gemüse- und Obstprodukten steht eine Reihe von Argumenten gegenüber, die die propagierten gesundheitlichen Vorzüge solcher Produkte eindeutig in Frage stellen.
Die Hersteller von solchen als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen Gemüse- und Obstprodukten machen in aller Regel keine Angaben dazu, welches Spektrum an sekundären Pflanzenstoffen und wie viel davon in den Produkten vorliegt. Generell können nicht alle sekundären Pflanzenstoffe aus einer Gemüsepflanze mit einer Extraktionsmethode gewonnen werden, da wasserlösliche Stoffe (z.B. Glucosinolate) andere Extraktionsverfahren benötigen als z. B. fettlösliche Carotinoide. Die Aussage, ein entsprechendes Produkt sei „Obst- und Gemüsesaft in getrockneter Form“ und enthalte alles, was in vollreifem Obst und Gemüse enthalten ist, ist nicht durch wissenschaftliche Daten belegt. Für Apfelsaft ist z. B. bekannt, dass über 80 % der Flavonoide beim Pressvorgang im Apfeltrester verbleiben und nur ca. 20 % in den Saft übergehen (van der Sluis et al. 1997).
Ein Vergleich der Inhaltsstoffe der Nahrungsergänzungsmittel auf Gemüse- und Obstbasis mit kommerziell erhältlichen Gemüse- und Obstsäften, wie von einem Hersteller durchgeführt, ist sachlich nicht korrekt, da diese Säfte ebenfalls nicht das komplette Spektrum an Inhaltsstoffen, wie sie im unverarbeiteten Ausgangsprodukt vorliegen, aufweisen. Ein analytischer Nachweis über das Vorkommen und die Konzentration von sekundären Pflanzenstoffen (z. B. Glucosinolate, Flavonoide, Lignane) ist für die Bewertung dieser Produkte jedoch unbedingt erforderlich.
Kenntnisse über die Bioverfügbarkeit sekundärer Pflanzenstoffe aus den Gemüse- und Obstprodukten sind unabdingbar, um die ernährungsphysiologische Qualität dieser Nahrungsergänzungsmittel bewerten zu können. Bisher liegen nur zu wenigen Produkten Informationen zur Bioverfügbarkeit der vorhandenen sekundären Pflanzenstoffe vor, die allerdings nicht immer aus kontrollierten Studien stammen und die teilweise konträre Ergebnisse liefern. So wird in einer Publikation hierzu geschrieben, dass die Lutein- bzw. Zeaxanthinkonzentration im Plasma nach vierwöchiger Aufnahme des entsprechenden Produkts unverändert war (Wagner et al. 1996).Weitere Studien konnten nach 80 Tagen ebenfalls keinen Effekt auf die Plasmakonzentration von Lutein (Smith et al. 1999) bzw. nach 77 Tagen auf die von Zeaxanthin, β-Carotin, β-Cryptoxanthin und β-Cryptoxanthin (Nantz et al. 2006) feststellen. Hingegen war in manchen Studien der Plasmaluteingehalt (Wise et al. 1996) bzw. auch der Gehalt an β-Carotin und Lykopin (Nantz et al. 2006) nach Supplementierung mit dem Produkt erhöht.Allerdings wiesen die Studienteilnehmer zu Beginn der Studie von Wise et al. (1996) extrem geringe Plasmacarotinoidkonzentrationen auf, wofür die Autoren der Studie keine Begründung geben.Auf Grund von Erfahrungen auf dem Gebiet der Carotinoidanalytik im Humanblut ist es äußerst schwierig, Versuchspersonen mit solch extrem niedrigen Carotinoidplasmakonzentrationen überhaupt zu finden (Müller et al. 1999,Watzl et al. 2000, Institute of Medicine 2000). Leeds et al. (2001) ernährten 16 Gesunde vier Tage carotinoidarm und stellten daraufhin nach sechstägiger Gabe des Gemüse- und Obstprodukts einen erhöhten Antioxidanzienstatus im Blut fest. In doppel-blind, placebokontrolliert durchgeführten Interventionsstudien mit Gabe von Gemüse- und Obstkapseln wurden bei Personen, deren Ernährung nicht beeinflusst wurde bzw. die gewohnheitsmäßig 5Portionen Obst und Gemüse am Tag aßen, erhöhte Plasmakonzentrationen an Antioxidanzien und Folat (Kawashima et al. 2007, Kiefer et al. 2004, Samman et al. 2003) gefunden. Hauptkritikpunkt an diesen Studien ist, dass das untersuchte Gemüse- und Obstprodukt mit β-Carotin, Ascorbinsäure,Vitamin E und Folsäure angereichert ist. So bleibt ungeklärt, ob der Obst- und Gemüseextrakt einen signifikanten Einfluss hatte oder ob allein die zugesetzten Nährstoffe die beobachteten Veränderungen hervorriefen (Watzl und Bub 2003).
Für die ernährungsphysiologisch wirksamen Inhaltsstoffe solcher als Nahrungsergänzungsmittel angebotenen Gemüse- und Obstprodukte fehlt in aller Regel der Nachweis der Bioverfügbarkeit.
Der Nachweis von in-vitro-Effekten mit verschiedenen Pflanzenextrakten bzw. -konzentraten (z. B. antioxidative Wirkung) kann nicht direkt auf den Menschen übertragen werden. Für viele Anthocyane ist z. B. in vitro eine antioxidative Wirkung belegt.Allerdings liegen die hierfür benötigten Konzentrationen weit über den Anthocyankonzentrationen, wie sie beim Menschen nach der Aufnahme von Anthocyanen (isoliert oder in natürlicher Form vorliegend, wie z. B. in Traubensaft) gemessen wurden (Bub et al. 2001).
Die mit Gemüse- und Obstextrakten durchgeführten Interventionsstudien untersuchten jeweils nur wenige Studienteilnehmer (ca. 20 bis 60) über relativ kurze Zeiträume sowie keine klinisch relevanten Endpunkte. Fast alle im Folgenden aufgeführten Studien wurden mit einem Gemüse- und Obstextrakt durchgeführt, dem Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt sind. Somit ist dabei nicht von einer Bioaktivität auszugehen, die auf den reinen Extrakt aus Gemüse und Obst zurückzuführen ist; die Wirkung könnte durch die zugesetzten Nährstoffe bedingt sein. In zum Teil randomisiert, placebokontrolliert und doppel-blind durchgeführten Interventionsstudien wurde nach Einnahme eines Gemüse- und Obstextrakts eine gesenkte Homocysteinkonzentration gemessen, sowohl bei Personen mit niedrigem als auch mit hohem Obst- und Gemü- sekonsum (Kawashima et al. 2007, Panunzio et al. 2003, Samman et al. 2003). In einer Pilotstudie mit 16 Rauchern und 16 Nichtrauchern wurde kein veränderter Antioxidanzien- oder Homocysteinstatus durch Gabe eines Extrakts festgestellt; die Malondialdehyd1 -Konzentration war bei den Rauchern nach 30 Tagen gesenkt (Bamonti et al. 2006). Plotnick et al. (2003) beschrieben, dass die tägliche Zufuhr eines Gemüse- und Obstsaftextrakts bei fettreichen Mahlzeiten die Gefäßfunktion verbesserte und die Nitritkonzentration im Blut erhöhte. Ob die gestie- gene Nitritkonzentration tatsächlich auf einer erhöhten Nitritproduktion beruhte oder auf die Proteinzufuhr mit der Nahrung oder dem Extrakt zurückzuführen war, bleibt unklar.
In Interventionsstudien mit Ausdauersportlern wurde beschrieben, dass die Zufuhr eines Gemüse- und Obstextrakts oxidativen Stress (Protein- modifikationen) (Bloomer et al. 2006, Lamprecht et al. 2007, Lamprecht et al. 2009) und die TNF-?-Bildung (Lamprecht et al. 2007) verringerte. Nantz et al. (2006) postulierten aufgrund ihrer randomisiert, placebokontrolliert und doppel-blind durchgeführten Intervention bei gesunden Personen einen positiven Effekt des Obst- und Gemüseextrakts auf verschiedene Marker der Immunfunktion und auf DNA-Schäden. Bei den älteren Studien zur Immunmodulation und zum Schutz vor DNA-Schäden durch die tägliche Zufuhr eines bestimmten Produkts wurden keine Kontrollgruppen mitgeführt (Inserra et al. 1998, Smith et al. 1999). Dies war auch in einer Pilotstudie zum Einfluss auf verschiedene Indikatoren des kardiovaskulären Risikos der Fall (Houston et al. 2007). Dadurch ist die Aussagekraft der gewonnenen Daten sehr in Frage zu stellen. Saisonale Effekte könnten die gewonnenen Ergebnisse mit beeinflusst haben. Zusätzlich könnten bestimmte Ernährungsfaktoren und nicht die supplementierten Gemüse- und Obstprodukte für die beobachteten Effekte verantwortlich sein.Teilweise wurden für diese Studien Kollektive ausgewählt, deren Ausgangswerte sehr gering bzw. sehr hoch waren. Dies trifft sowohl für die niedrigen Ausgangswerte der Plasmacarotinoide (Wise et al. 1996) und der Plasmaascorbinsäure (Wagner et al. 1996) als auch für den sehr hohen DNA-Schädigungsgrad zu Beginn bei Teilnehmern der Studie von Smith et al. (1999) zu. Es ist nicht überraschend, dass eine Supplementierung bei Mangelernährung zu deutlichen Effekten hinsichtlich Plasmaascorbinsäure, Plasmacarotinoiden,Antioxidanzienstatus und DNA-Schädigungsrate führte. Solche Effekte lassen sich bei Personen mit Mangelernährung auch mit konventionellen Nahrungsergänzungsmitteln wie Vitaminpräparaten erzielen.
Für die von mehreren Herstellern angebotenen Rotweinkapseln gibt es keine aussagekräftigen Belege für die biologische Wirksamkeit (Nuttall et al. 1998, Chopra et al. 2000,Young et al. 2001,Vigna et al. 2003,Vogels et al. 2004,Ward et al. 2004, Hansen et al. 2005, Lekakis et al. 2005, Shenoy et al. 2007, Polagruto et al. 2007, Sano et al. 2007). Zudem enthalten Rotweinkapseln teilweise zusätzlich Vitamin- und Mineralstoffzusätze, z. B. die Vitamine C, B2, B6, B12, Folsäure und Magnesium.Welche Wirkungen direkt auf den Rotweinextrakt zurückzuführen sind, ist dabei wissenschaftlich kaum festzustellen, es sei denn, durch eine gezielte Interventionsstudie und den Vergleich der Wirkungen mit bzw. ohne Rotweinextrakt in dem Nahrungsergänzungsmittel.
Extrakte, Konzentrate etc. aus Gemüse und Obst sind grundsätzlich keine Alternative zum täglichen Verzehr von 5 Portionen Gemüse und Obst in unerhitzter und erhitzter Form. Nur bei direktem Verzehr wird wirklich das ganze Spektrum an essenziellen und bioaktiven Substanzen aufgenommen. Dies gilt besonders auch für die Ballaststoffe, die z. B. bei Presssäften und ähnlichen Produkten kaum im Endprodukt enthalten sind. Ein grundsätzlicher Punkt, der neben einer geringen Zufuhr von Gemüse und Obst eine unausgewogene Ernährung charakterisiert, ist eine hohe Energie- und Fettzfuhr. Durch die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln lässt sich dies nicht verbessern (z. B. keine Sättigungswirkung), durch den regelmäßigen Verzehr von mindestens 5Portionen Gemüse und Obst ist dies jedoch möglich: Obst und Gemüse sind wegen des hohen Wasser- und Ballaststoffgehalts energiearm und volumenreich und ihr Verzehr kann – sofern er energiereiche Lebensmittel ersetzt – die Energie- und Fettzufuhr senken und damit zur Vermeidung von Übergewicht beitragen.
Abschließend ist auch der ökonomische Aspekt solcher Nahrungsergänzungsmittel zu berücksichtigen. Gemüse- und Obstkapseln nach Herstellerempfehlung eingenommen verursachen Kosten in Höhe von etwa 1,60 € pro Tag. Laut Seuser (2007) können zum halben Preis je nach Lebensmittelauswahl bereits 5?Portionen Gemüse und Obst gekauft werden, die Geschmack, Genuss und positive Wirkungen auf die Gesundheit bringen können.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln auf der Basis von Gemüse- und Obstextrakten fehlen gegenwärtig in der Regel ausreichende wissenschaftliche Beweise für die behaupteten gesundheitlichen Wirkungen. Die Übertragung wissenschaftlicher Befunde aus Studien, die direkt die Wirkung von Obst und/oder Gemüse untersucht haben, auf Nahrungsergänzungsmittel ist wissenschaftlich nicht zulässig. Der Nachweis einer gesundheitlich relevanten Wirkung muss jeweils für das einzelne Nahrungsergänzungsmittel sowie in Langzeitstudien mit größeren Studienpopulationen und klinisch relevanten Endpunkten erbracht werden, da ansonsten der Verbraucher irregeführt und getäuscht wird. Gemüse- und Obstprodukte, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind, sind in ihrer Wirkung grundsätzlich nicht vergleichbar mit der Wirkung von Gemüse und Obst.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die
Nahrungsergänzungsmittel müssen aus gesundheitlichen Gründen mit einer Angabe über die empfohlene tägliche Verzehrsmenge versehen sein.
Nahrungsergänzungsmittel unterliegen dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (NemV). Sie unterliegen im Gegensatz zu Arzneimitteln keiner Zulassungspflicht. Gemäß der NemV müssen Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi cherheit (BVL) registriert werden.
Aus der Tatsache, dass ein Nahrungsergänzungsmittel im Handel ist, kann der Käufer nicht schließen, dass es sich um ein sinn- oder wertvolles Lebensmittel handelt.
Verbindliche Höchstmengen für Inhaltsstoffe (Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physio logischer Wirkung) von Nahrungsergänzungsmitteln existieren derzeit weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene.
Quelle und weitere Informationen: www.bfr.bund.de