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Die DGE, der Verband der Köche Deutschlands (VKD) sowie zahlreiche andere Anbieter von Fortbildungen (z. B. Krankenkassen, Volkshochschulen, Universitäten) bieten Tagungen, Seminare und Kongresse an. Auch interne Schulungen können anerkannt werden. Wichtig für alle Veranstaltungen ist, dass eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe von Inhalten, Datum und Anzahl der Unterrichtseinheiten vorliegt. Entscheidend bei der Anerkennung sind der inhaltliche Bezug zur beruflichen Tätigkeit und der wissenschaftliche Anspruch. Eine Anrechnung von Berufstätigkeit ist nicht möglich. Die Überprüfung der Teilnahmebescheinigungen erfolgt durch die Anbieter, bei denen der Lehrgang absolviert worden war.
Mit einem gegenseitigen Notenaustausch vereinbarten die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK) die Gleichstellung des IHK-Weiterbildungsabschlusses „Geprüfter Diätkoch/Geprüfte Diätköchin“ nach der neuen Rechtsvorschrift vom 1. März 2012 mit dem Zertifikat „Diätetisch geschulte Köchin/Diätetisch geschulter Koch/DGE“. Nach erfolgreichem zum Geprüfter Diätkoch/ geprüfte Diätköchin IHK genannten IHK-Abschluss können Sie für die Ausstellung des DGE-Zertifikats einen Antrag stellen.
Die Gültigkeit der Zertifikates ist an eine kontinuierliche Fortbildung geknüpft.
Aus Sicht der DGE ist das Punktesystem so aufgebaut, dass jeder die nötige Punktezahl erreichen kann. Hier ein Beispiel: Die jährlich vom Gesetzgeber geforderte Hygieneschulung bringt maximal 6 Punkte in drei Jahren, ein ganztägiger Kongressbesuch lässt sich mit weiteren 6 Punkten verbuchen und ein Seminar mit 8 Unterrichtseinheiten bringt weitere 8 Punkte. Die nun noch fehlenden 4 Punkte lassen sich beispielsweise durch die Online-Fortbildung der Ernährungs Umschau (max. 10 Punkte in drei Jahren) bequem von zu Hause aus erreichen.
In Ausnahmefällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen innerhalb von drei Monaten auf Antrag möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiter verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.
Die Teilnahmebescheinigungen sollen bis spätestens 6 Wochen vor Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats an den zuständigen Lehrgangsanbieter geschickt werden. Dieser überprüft die Bescheinigungen und leitet das Ergebnis an die Sektion Schleswig-Holstein der DGE weiter. Dort wird die aktuelle Anlage zum Zertifikat ausgestellt.
Nein, Zertifikate, die vor 2009 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit. Dennoch sind Weiterbildungsmaßnahmen auch diesen Absolventen anzuraten, um die Qualität der eigenen Arbeit sicherzustellen und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand zu bleiben.
Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit in das neue, qualitätsgesicherte System zu wechseln. Zu diesem Zweck müssen mindestens 8 Fortbildungspunkte aus den letzten drei Jahren nachgewiesen werden. Diese können dann gegen das neue Zertifikat „eingetauscht“ werden. Die Teilnahme am Punktesystem ist erforderlich für die Verwendung des DGE-Zertifikatslogos. Der Wechsel ist endgültig, ein Rückwechsel ist ausgeschlossen. Es wird eine neue Urkunde ausgestellt, die bisherige Urkunde verliert ihre Gültigkeit.