Frühling auf dem Teller: Bärlauch-Quiche
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Die Gültigkeit der DGE-Zertifikate ist an eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung geknüpft. Regelmäßig ist ein bestimmter Umfang an Fortbildungen nachzuweisen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Kongressen oder Online-Fortbildungen. Für die Zertifikate Ernährungsberater*in/DGE und Verpflegungsmanager*in/DGE sind mindestens 50 Punkte (siehe Punktetabelle), für Diätetisch geschulte Köch*innen und Diätetisch geschulte Fachkräfte/DGE mindestens 24 Punkte (siehe Punktetabelle) nachzuweisen.
Für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nach jeweils drei Jahren muss der Nachweis von mindestens 50 Fortbildungspunkten erbracht werden. Dafür steht ein Online-Tool unter lll-qs-zertifikate.dge.de zur Verfügung. Eine einmalige Registrierung ist erforderlich.
In Ausnahmefällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiter verwendet werden. Nach Ablauf der Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.
Zertifikatsinhaber, die bisher der Fortbildungspflicht von acht Unterrichtsstunden pro Jahr unterliegen, können in das Punktesystem wechseln. Kontaktieren Sie hierzu bitte das Referat Fortbildung.
Für jeden von der DGE verliehenen Zertifikatstitel steht das passende Zertifikatssymbol zur Verfügung. Die hier dargestellten Logos sind nur einige Beispiele
Die Lizenzdauer ist an den Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte geknüpft. Die Lizenzgebühr für das Logo beträgt 60,00 € zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Nutzungsdauer von drei Jahren.
Für den Erwerb des Zertifikatslogos gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
Das Webportal LebensLanges Lernen (LLL) löst das bisherige Einschicken von Teilnahmebescheinigungen in Form von Papier ab. Das ist nun online möglich.