Winterliche Sauerkrautsuppe
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04/2014 | 17. Juni
(dge) Wer eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen möchte, weil er übergewichtig ist und abnehmen möchte, an einer Allergie leidet oder wegen einer Krankheit Hilfe benötigt, steht vor der Aufgabe eine qualifizierte Fachkraft zu finden. Was viele nicht wissen: Das Berufsbild „Ernährungsberater/in“ ist rechtlich nicht geschützt, sodass sich – insbesondere im Internet – seriöse und unseriöse Angebote oftmals schwerlich unterscheiden lassen.
Möglicherweise steht der Verkauf von Abnehmprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln oder Stoffwechselanalysen im Vordergrund. Es gibt zudem zahlreiche Ernährungsberater oder -therapeuten, deren fachliche Qualifikation weder transparent noch ausreichend ist. Doch woran erkennt der Verbraucher kompetente Berater, die sich zu einer neutralen und unabhängigen Beratung verpflichtet haben? Wie kann er sicher sein, dass eine Beratung wissenschaftlich fundiert und auf seine Interessen, seinen Gesundheitszustand sowie seine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist? Um Verbraucher bei der Suche nach einer qualifizierten Ernährungsfachkraft zu unterstützen, hat der Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung“ seine Rahmenvereinbarung, die erstmals 2005 erschien, aktualisiert. Sie legt die Anforderungen an Fachkräfte, die Ernährungsberatung bzw. -therapie sowie Maßnahmen der Ernährungsbildung durchführen, fest, stellt anerkannte Zertifikate vor und erläutert diese. Auch Interessierten, die einen Beruf in diesem Bereich ergreifen wollen, bietet die Vereinbarung eine erste Orientierung. Der Sprecher des Koordinierungskreises, Dr. Helmut Oberritter, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) und seine Stellvertreterin Gisela Horlemann für den VerbraucherService Bundesverband, sind sich einig, was eine gute Ernährungsberatung ausmacht: „Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Diätassistent oder Oecotrophologe bzw. Ernährungswissenschaftler1 – mit Diplom, Bachelor oder Master – ist die Grundvoraussetzung. Der Berater sollte eine gültige Zusatzqualifikation, z. B. gemäß Curriculum Ernährungsberatung der DGE aufweisen können. Im Beratungsgespräch sollten Sie mit Ihrem Problem im Mittelpunkt stehen! Seriöse Ernährungsberater arbeiten außerdem immer produktneutral.“ Eine Liste zertifizierter Ernährungsberater, die sich nach Spezialgebieten und Regionen recherchieren lassen, findet sich beispielsweise auf www.dge.de, www.vdd.de oder www.vdoe.de.
Die aktuelle Rahmenvereinbarung des Koordinierungskreises in der Fassung vom 16. Juni 2014 berücksichtigt folgende Qualitätsbereiche:
In Ergänzung zu den detaillierten Ausführungen in den einzelnen Qualitätsbereichen bietet die Rahmenvereinbarung Erläuterungen und Definitionen zu wichtigen Begriffen für die Ernährungsberatung und -bildung sowie Informationen zu Gesetzen, Regelungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Anhang. Dabei bezieht sie sich auf andere grundlegende Veröffentlichungen wie die DGE-Zulassungskriterien, den Leitfaden für Kursleitende an Volkshochschulen oder die Definition der D-A-CH-Arbeitsgruppe zur Ernährungs- und Verbraucherbildung. Neben der Literaturliste stehen weiterführende Veröffentlichungen zum Abruf im Internet bereit.
Im Koordinierungskreis „Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung“ sind Fachinstitutionen, Berufsverbände, Fortbildungsträger und Verbraucherschutzorganisationen aus den Bereichen Ernährungsberatung und Ernährungsbildung vertreten. Eine vollständige Liste der Mitglieder des Koordinierungskreises sowie die Ansprechpartner jeder Institution mit Kontaktdaten stehen im Internet zur Verfügung. Hier finden Verbraucher und Fachkräfte Hilfe und Unterstützung bei konkreten Fragen und können sich beraten lassen.
Die aktuelle Fassung der Rahmenvereinbarung ist über die Internetseite der DGE abrufbar.
1 oder vergleichbarer Abschluss sowie Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin der Bundesärztekammer
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Nachdruck von Pressemeldung und Bildmaterial honorarfrei, Quellenangabe DGE erwünscht.
Belegexemplar erbeten
Silke Restemeyer
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 228 3776-640
Fax: +49 228 3776-800
E-Mail: restemeyer(at)dge.de