Frühling auf dem Teller: Bärlauch-Quiche
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Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) bietet Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie Caterern, die diese Einrichtungen beliefern, die Möglichkeit, ein vollwertiges Verpflegungsangebot durch die DGE-Zertifizierung auszeichnen zu lassen.
Als Basis für diese Zertifizierungen dienen die jeweiligen DGE-Qualitätsstandards für die verschiedenen Lebenswelten.
Mit einem vollwertigen Verpflegungsangebot leisten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung oder Caterer, die diese beliefern, einen wertvollen Beitrag zur gesundheitsfördernden Verpflegung ihrer Tischgäste. Neben zufriedenen Gästen und einem Kompetenzgewinn für die Mitarbeitenden bietet eine bestandene Zertifizierung einen wichtigen Image- bzw. Wettbewerbsvorteil. Mit bestandenem Audit erhalten die Einrichtungen oder Caterer ein Logo, mit dem sie ihr Verpflegungsangebot aktiv bewerben können. DGE-zertifizierte Einrichtungen und Caterer werden auf Wunsch auf der Internetseite der DGE als Referenz aufgenommen.
Eine Übersicht zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte im Zertifizierungsprozess! Die Kosten für die Zertifizierung gestalten sich individuell. Dieses Formular gibt einen ersten Überblick über die Zusammensetzung der Zertifizierungskosten. Haben Sie sich für eine Zertifizierung entschieden? Dann senden Sie uns bitte das ausgefüllte Kontaktformular zu.
Um eine vollwertige und gesundheitsfördernde Verpflegung ausloben zu können, müssen die Kriterien der folgenden Qualitätsbereiche erfüllt werden:
Die Lebensmittel werden optimal ausgewählt und nach den vorgegebenen Häufigkeiten verwendet.
Für die Erfüllung dieses Qualitätsbereiches werden vor allem Menüzyklus, Saisonalität, Zubereitung, Warmhaltezeiten, Temperaturen sowie die altersgerechte Ausgestaltung der Speisepläne berücksichtigt.
Forderungen auf Basis von rechtlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung bei der Speisenverpflegung, Vorgaben der DGE zum Umgang mit Kommunikationsmitteln im Zusammenhang mit der DGE-Zertifizierung
Spezifische Rahmenbedingungen werden optimal umgesetzt wie die Gestaltung des Essbereichs (Essatmosphäre), der Kundenservice, die Gästekommunikation oder die Pausenzeiten.
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die ihr Verpflegungsangebot in Eigenregie anbieten, müssen für die DGE-Zertifizierung die Kriterien der Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speiseplanung und Speiseherstellung, Hygieneaspekte, rechtlicher Rahmen, QM-Systeme, Kommunikationsmaßnahmen und Lebenswelt erfüllen.
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, die von einem Caterer mit einem Verpflegungsangebot beliefert werden, der eine DGE-Zertifizierung vorweisen kann, benötigen für die Zertifizierung ihrer Einrichtung noch die Erfüllung der lebensweltbezogenen Kriterien (z. B. Essatmosphäre oder Essenszeiten).
Caterer, die Gemeinschaftseinrichtungen beliefern, erfüllen für die DGE-Zertifizierung die Kriterien der Qualitätsbereiche Lebensmittel, Speiseplanung und Speiseherstellung sowie Hygieneaspekte, rechtlicher Rahmen, QM-Systeme und Kommunikationsmaßnahmen. Lebensweltbezogene Kriterien müssen vom Caterer nur dann umgesetzt werden, wenn diese vom ihm direkt beeinflusst werden können oder er für diese verantwortlich ist.
Sind die Kriterien dieser Qualitätsbereiche erfüllt, wird der Einrichtung nach erfolgreichem Audit ein Zertifikat und ein Logo-Schild verliehen, das die DGE-Zertifizierung dokumentiert.
Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Betriebe, Kliniken, Senioreneinrichtungen, Anbieter von „Essen auf Rädern“ sowie Caterer, die diese Einrichtungen beliefern, erhalten je nach Lebenswelt eine spezifische Zertifizierung, die auf einem Logo-Schild ausgewiesen wird.
Je nach Lebenswelt werden folgende Zertifizierungen bzw. Logos verliehen:
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