Abdruckgenehmigung
Die Abbildungen müssen mit einem von der DGE vorgegebenen Begleittext abgedruckt werden. Diesen erhalten Sie mit der Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass wir die Genehmigung nur für eine konkrete Verwendung – also Nennung der geplanten Veröffentlichung – und eine bestimmte Auflage bzw. Anzahl vergeben.
Auch gestattet ist die Verwendung der Abbildungen auf Webseiten, in EBooks, Apps und anderen digitalen Veröffentlichungen. Hier muss zusätzlich zwingend das Datum der Veröffentlichung angegeben werden.
Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen für Abbildungen der DGE und senden uns das Kontaktformular zur Beantragung einer Abdruckgenehmigung vollständig ausgefüllt zurück. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet
Schüler*innen, Studierende und Lehrende können die Abbildungen in Ihren Präsentationen, Unterrichtsmaterialien, Handouts oder Abschlussarbeiten ohne eine gesonderte Lizenzgenehmigung der DGE verwenden. Bitte füllen Sie ebenfalls das Kontaktformular aus, bzw. übermitteln Sie uns die Art der Veröffentlichung und die geplante Anzahl. Wir stellen Ihnen die gewünschte Abbildung gerne zur Verfügung.
Kontakt: abdruckgenehmigung(at)dge.de
Hinweis
Bitte reichen Sie das Kontaktformular mit ausreichender Vorlaufzeit bei uns ein. Eine kurzfristige Bearbeitung ist uns nicht möglich.
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DGE-Medienservice

Das Infoblatt zum DGE-Ernährungskreis bietet eine einfache und schnelle Orientierung für die Lebensmittelauswahl und ist in der Verbraucher- und Ernährungsberatung, sowie für den Unterricht geeignet.