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Genehmigung

Abdruckgenehmigung

Die Verwendung des DGE-Er­nähr­ungs­krei­ses sowie der Drei­dim­en­sio­nal­en DGE-Le­bens­mit­tel­py­ra­mi­de in Medien wie Broschüren, Büchern, Vorträgen und Präsentationen ist nur mit einer Ab­druck­ge­nehm­i­gung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gestattet.

Die Abbildungen müssen mit einem von der DGE vorgegebenen Begleittext abgedruckt werden. Diesen erhalten Sie mit der Genehmigung. Bitte beachten Sie, dass wir die Genehmigung nur für eine konkrete Verwendung – also Nennung der geplanten Veröffentlichung – und eine bestimmte Auflage bzw. Anzahl vergeben.

Auch gestattet ist die Verwendung der Abbildungen auf Webseiten, in EBooks, Apps und anderen digitalen Veröffentlichungen. Hier muss zusätzlich zwingend das Datum der Veröffentlichung angegeben werden.

Bitte lesen Sie die Lizenzbedingungen für Abbildungen der DGE und senden uns das Kontaktformular zur Beantragung einer Abdruckgenehmigung vollständig ausgefüllt zurück. Unvollständig ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet

Schüler*innen, Studierende und Lehrende können die Abbildungen in Ihren Präsentationen, Unterrichtsmaterialien, Handouts oder Abschlussarbeiten ohne eine gesonderte Lizenzgenehmigung der DGE verwenden. Bitte füllen Sie ebenfalls das Kontaktformular aus, bzw. übermitteln Sie uns die Art der Veröffentlichung und die geplante Anzahl. Wir stellen Ihnen die gewünschte Abbildung gerne zur Verfügung.

 Kontakt: abdruckgenehmigung(at)dge.de

Hinweis

Bitte reichen Sie das Kontaktformular mit ausreichender Vorlaufzeit bei uns ein. Eine kurzfristige Bearbeitung ist uns nicht möglich.

Infoblatt

DGE-Medienservice

Das In­fo­blatt zum DGE-Er­nähr­ungs­kreis bie­tet ei­ne ein­fach­e und schnel­le Or­i­en­tie­rung für die Le­bens­mit­tel­aus­wahl und ist in der Ver­brauch­er- und Er­nähr­ungs­be­ra­tung, so­wie für den Un­ter­richt ge­eig­net.

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