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01.12.2005

DGE-aktuell 10/2005 vom 01.12.2005

DGE weist den richtigen Weg im Dschungel der Ernährungsberatung

(dge) Ernährungsberatung hat Konjunktur. Und der Bedarf an qualifizierter Ernährungsberatung wird auch in Zukunft noch steigen: Bereits heute entfallen mehr als ein Drittel der Krankheitskosten auf ernährungsmitbedingte Krankheiten. Verlängerte Lebensdauer und ein längeres Altern lassen erahnen, dass die Zahl auch weiterhin steigt. Prävention wird deshalb noch wichtiger, und der Ernährung kommt hier eine Schlüsselrolle zu.



Doch was tun, wenn Ernährungsprobleme auftreten oder der Arzt Stoffwechselkrankheiten, Fettleibigkeit oder Allergien diagnostiziert? An wen wende ich mich? Diätcoaches, Ernährungsinspektoren und Wellnessberater gibt es wie Sand am Meer. Wer berät mich erfolgreich, seriös, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und zugleich individuell, nach meinen Problemen, Eigenschaften und Vorlieben? Woran erkenne ich einen guten Berater?

Prof. Dr. Ingrid-Ute Leonhäuser bringt Ernährungsberatung auf den Punkt: „Grundbedingung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung als Diätassistent oder ein Studium der Ernährungswissenschaften oder Oecotrophologie1 . Außerdem sollte der Berater eine umfassende gültige Zusatzqualifikation haben, z. B. gemäß Curriculum Ernährungsberatung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE). Während des Beratungsgesprächs steht der Ratsuchende und dessen Problem im Mittelpunkt. Der Berater fördert das Erlernen von Verhaltensweisen und Fertigkeiten, die zur Gesundheit beitragen, ermöglicht Selbsterfahrung und weckt Phantasie, Selbsttätigkeit und Produktivität“, so Leonhäuser2. Sie hält den Lehrstuhl für Ernährungsberatung und Verbraucherberatung an der Universität Gießen inne und ist Präsidiumsmitglied der DGE. „Der Verkauf von Produkten ist dabei ebenso wenig erwünscht wie das Verfolgen eigener Interessen oder Dogmatismus.“ Ernährungsberatung ist mehr als Essen und Trinken, sie bezieht den gesamten Lebensstil mit ein.

Und wie finde ich einen solchen Berater an meinem Wohnort? Auf der Internetseite der DGE findet sich eine Liste geprüfter Ernährungsberater, geordnet nach Postleitzahlen. Aber auch ein Anruf bei der Krankenkasse kann weiterhelfen.

Hintergrundinformation: In Deutschland ist der Begriff „Ernährungsberater“ nicht geschützt. Leider darf sich jeder Ernährungsberater nennen - egal ob er qualifiziert ist oder nicht. Um die Qualität der Beratung umfassend zu sichern, hat die DGE gemeinsam mit anderen Institutionen wie den Berufsverbänden der Oecotrophologen (VDOE) und der Diätassistenten (VDD) entsprechende Maßnahmen ergriffen. Wendet sich ein Ratsuchender z. B. an einen Ernährungsberater/DGE oder Ernährungsberater/VDOE, so kann er sicher sein, dass er wissenschaftlich fundiert und seinen individuellen Bedürfnissen angepasst beraten wird. Anhand des Ernährungsproblems entwickelt der Berater gemeinsam mit dem Klienten Lösungen. Liegt schon eine ernährungsmitbedingte Krankheit vor, erfolgt die Ernährungstherapie und Betreuung aufgrund der ärztlichen Bescheinigung und hat - in Kooperation mit dem Arzt - die Heilung bzw. Besserung zum Ziel. Bestimmte Kostformen sowie gegebenenfalls Medikamente unterstützen die Therapie. Die Kosten für eine Ernährungsberatung werden dem Klienten nach § 20 Absatz 1 und 2 bzw. § 43 des Sozialgesetzbuchs (SGB) V zum Teil von den Krankenkassen erstattet. Dies erfolgt allerdings nur, wenn der Ernährungsberater von der Krankenkasse anerkannt ist.

Checkliste für eine qualifizierte Ernährungsberatung

  • Der Berater ist bei der Krankenkasse eingeführt oder bei den entsprechenden Berufsverbänden oder der DGE registriert.
  • Bei der Erstberatung werden individuell Lebenssituation, Beschwerden und Wünsche abgefragt, denn im Mittelpunkt steht der Klient.
  • Der Berater sollte den Klienten um das Erstellen eines Ernährungs-Tagebuchs bitten: Das ist Voraussetzung für eine individuelle Beratung.
  • Der Berater kann Fragen nach aktuellen Trends, Lebensmitteln, wissenschaftlichen Erkenntnissen beantworten und erklären.
  • Der Berater sollte auch praktische Fragen zum Umgang mit Lebensmitteln kompetent beantworten.
  • Der Berater sollte sich mit dem Klienten auf ein Ziel für einen bestimmten Zeitraum festlegen und das auch überprüfen.
  • Die Praxisräume sollten ein ungestörtes, angenehmes Gespräch ermöglichen.
  • Ein seriöser Berater berechnet sein Honorar nach einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis (individuelle Einzelberatung: ca. 60,00 €/Stunde, Auswertung eines Ernährungs-Tagebuchs (7 Tage): ca. 90,00 €, Gruppenberatung: je nach Anzahl der Teilnehmer: 150,00 - 250,00 €/Stunde für ca. 10-15 Teilnehmer )
  • Die Beratung sollte unabhängig von Produkten stattfinden. Pülverchen und Nahrungsergänzungsmittel im Praxisangebot sollten misstrauisch machen.

1 oder vergleichbarer Abschluss wie Diplom-Oecotrophologe, Diplomingenieur Ernährungs- und Hygienetechnik sowie Arzt mit gültigem Fortbildungsnachweis gemäß Curriculum Ernährungsmedizin oder QUETHEB-Registrierung.
2im Rahmen des Journalistenseminars der DGE „Gut beraten mit qualifizierter Ernährungsberatung“ am 17. und 18.11.2005 in Bonn. Weitere Informationen zum Seminar sind auf der Homepage der DGE http://www.dge.de unter der Rubrik „Presse“ zu finden.




 
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