DGEInfo 08/2005 – Stichwort
Chinin, 6’-Methoxycinchonan-9-ol, ist ein Alkaloid, das aus der Rinde des Chinarindenbaums
(Cinchona pubescens) gewonnen wird. Der Chinarindenbaum gehört zu der Familie tropischer
Rubiaceae (Rötegewächse). Chinin hat die Strukturformel
C20H24N2O2. Es ist ein weißes,
wasserunlösliches, kristallines Pulver mit einem charakteristisch bitteren Geschmack.
Im therapeutischen Bereich wird Chinin als Drogenauszug schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts
gegen Malaria eingesetzt. Mit der Entwicklung synthetischer Malariamedikamente ging der Bedarf an
Chinin jedoch zurück. Seit Mitte des vergangenen Jahrhunderts konnte es als Malariamittel im
Kampf gegen Plasmodien-Stämme, die Resistenzen gegenüber den synthetischen Substanzen
aufwiesen, erneut an Bedeutung gewinnen. Die Antimalariawirkung beruht dabei vermutlich auf einer
Interkalation (intercalare=einschieben) mit der DNA ungeschlechtlicher Formen des Malariaerregers
(erythrozytäre Schizonten), so dass die Replikation und Transkription der Parasiten-DNA
gestört ist. Neben seinem Einsatz als Malariamittel wirkt Chinin schmerzstillend,
fiebersenkend und örtlich betäubend. Auf Grund seiner muskelrelaxierenden Eigenschaften
findet es Anwendung bei der Therapie von nächtlichen Wadenkrämpfen.
Früher wurde Chinin wegen seiner stimulierenden Wirkung auf die Uterusmuskulatur als
wehenförderndes Mittel eingesetzt. In diesem Zusammenhang wurde Chinin auch als Abortivum
(Abtreibungsmittel) missbraucht, was auf Grund der Aufnahme sehr hoher Dosen oftmals zum Tod der
Mutter führte.
Chinin als Pharmazeutikum
In Bezug auf chininhaltige Arzneimittel gibt es eine Vielzahl unerwünschter Wirkungen, die
im therapeutischen Dosisbereich bei langfristiger oder wiederholter Aufnahme häufig
auftreten. Sie werden als Cinchonismus bezeichnet und können bei Personen, die eine
Chininüberempfindlichkeit aufweisen, bereits schon durch kleine Mengen an Chinin
hervorgerufen werden. Mögliche Nebenwirkungen können sein:
- Gastrointestinale Störungen (Übelkeit, Erbrechen)
- Neurotoxische Wirkungen (Kopfschmerzen, Tinnitus, Sehstörungen, Verwirrtheitszustände)
- Überempfindlichkeitsreaktionen (Hautreaktionen, Blutbildveränderungen, Leberfunktionsstörungen)
- Erregungsleitungsstörungen am Herzen
- Blutdruckabfall (in hohen Dosen)
- Nierenschäden (selten)
- Hämatologische Störungen (hämolytische Anämie, Leuko- und Thrimbopenie)
- Hyperinsulinämie und Hypoglykämie
Chinin in Lebensmitteln
Bekannter als die medizinischen Einsatzgebiete ist die Verwendung von Chinin in
Lebensmitteln.Wegen seines stark bitter schmeckenden Geschmacks wird es alkoholfreien
Erfrischungsgetränken (Bitterlimonaden, Tonic-Wässer), Trinkbranntweinen und
weinhaltigen Getränken zugesetzt.
Die deutsche Aromenverordnung von 1981 schreibt für Chinin, Chininhydrochlorid und
Chininsulfat Höchstmengen in Spirituosen von 300 mg Chinin/kg und in alkoholfreien
Erfrischungsgetränken von 85 mg Chinin/kg vor. Lebensmittel, die Chinin oder seine Salze
enthalten, müssen mit „chininhaltig“ gekennzeichnet sein.
Als tödliche orale Chinin-Dosis gelten für Erwachsene 5 bis 10 g, wobei jedoch
für herzkranke Erwachsene eine Aufnahme von 2 g Chinin bereits lebensbedrohlich ist.
Bei bestimmten Personengruppen können chininhaltige Getränke, sofern sie in
größeren Mengen konsumiert werden, gesundheitlich problematisch sein. Das ist besonders
bei Personen mit Tinnitus,Vorschädigungen des Sehnervs,
Glucose-6-phosphat-Dehydrogenase-Mangel (Symptom: hämolytischer Anämie) oder einer
Überempfindlichkeit gegenüber Chinin oder Cinchonaalkaloiden der Fall. Eine
ärztliche Rücksprache bezüglich der Aufnahme chininhaltiger Limonaden ist bei
Personen notwendig, die entweder Herzrhythmusstörungen haben oder Medikamente einnehmen, mit
denen Chinin Wechselwirkungen zeigt. Bei der Einnahme von Antikoagulantien ist dies der Fall. Es
kommt zu einer Wirkungsverstärkung, so dass eine Dosisreduktion des gerinnungshemmenden
Präparates notwendig werden kann. Eine ähnliche Wirkungsverstärkung wird auch bei
der Einnahme von Muskelrelaxantien beobachtet.
Erst kürzlich äußerte sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu
den Gefahren von
Chinin und chininhaltigen Getränken [1]. Weil für bestimmte Verbrauchergruppen der
Verzehr von chininhaltigen Getränken gesundheitsschädigend sein kann, hält das BfR
Etikettierungshinweise auf den jeweiligen Produkten für notwendig. Auch die Angabe einer
Kontakt- oder Internetadresse halten sie für sinnvoll, über die sich Verbraucher gezielt
Informationen beschaffen können. Zudem sollten nicht mit Risiko behaftete Personen über
chininhaltige Erfrischungsgetränke sowie über die Symptomatik des Cinchonismus und
Chininüberempfindlichkeit aufgeklärt werden. Laut BfR sei die Senkung der derzeitigen
Höchstmenge für Chinin, Chininhydrochlorid und Chininsulfat von 85 mg/kg auf 75 mg/kg zu
überdenken.
Literatur:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Chininhaltige Getränke können gesundheitlich problematisch sein.www.bfr.bund.de/cd/3862?index=67&index_id=6388, Zugriff am 29.06.2005
- Lohs K, Elstner P, Stephan U: Fachlexikon Toxikologie. Landsberg: ecomed (1999)
- Lexikon der Ernährung. Bd. 1 A bis Fettk. Berlin/Heidelberg: Spektrum (2001)
- Täufel A, Ternes, Tunger, Zobel: Lebensmittel-Lexikon A-K. Hamburg: Behr´s (1998)
- Forth W, Henschler D, Rummel W (Hrsg): Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie. 5. Auflage. Mannheim/Wien/ Zürich: Wissenschaftsverlag (1987)
- Hermann J: Chinarinde. Eine historische Reise um die Erde. www.pharmazeutische-zeitung.de/pza/2001-18/titel.htm, Zugriff am 29.06.2005