DGE-special 02/2002 vom 09.07.2002
DGE stellt die gesundheitsfördernde Wirkung von Obst- und Gemüseextrakten als Nahrungsergänzungsmittel in Frage
Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel boomt. 1997 wurden allein in Deutschland Vitaminpräparate im Wert von über einer halben Milliarden Euro produziert. Der gesamte Bereich Nahrungsergänzungsmittel umfasst ca. 1 Milliarde Euro. Seit Ende der 90er Jahre drängen immer mehr Produkte auf den Markt, die nicht nur Mineralstoffe und Vitamine beinhalten, sondern darüber hinaus sekundäre Pflanzenstoffe, isoliert aus Gemüse und Obst. So sind Rotweinkapseln, Fruchtfasertabletten, Grapefruitextrakt, Apfelessigdragees oder Carotin-Tabletten in den Regalen der Nahrungsergänzungsmittel zu finden - aber auch die seit langer Zeit bekannten Knoblauchkapseln. Angeblich sollen diese Produkte - bei zu geringem Verzehr von Gemüse und Obst - die Lücke bis zur empfohlenen Zufuhrmenge an Nährstoffen schließen.
Der Verzehr an Gemüse und Obst liegt in Deutschland tatsächlich weit unter den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE): Laut Ernährungsbericht 2000 der DGE isst im Durchschnitt jeder Deutsche täglich weniger als 280 g Gemüse und Obst, statt 400 g Gemüse und 200 g Obst. Aber können Kapseln, Pulver und Dragees diese Lücke schließen? Die Antwort der DGE lautet nein, denn Extrakte und Konzentrate aus Gemüse und Obst stellen keine Alternative zum täglichen Verzehr von Gemüse und Obst dar. Nur bei direktem Verzehr der gesamten Frucht wird wirklich das ganze Spektrum an essenziellen Nährstoffen und sekundären Pflanzenstoffen aufgenommen, so Dr. Bernhard Watzl von der Bundesforschungsanstalt für Ernährung, Karlsruhe.
An Nahrungsergänzungsmittel werden von den Käufern hohe Erwartungen gestellt. Sie stehen für Gesundheit, Energie und Aktivität. Einige Verbraucher versprechen sich sogar Hilfe bei Krankheiten wie Krebs, Herzinfarkt oder Rheuma. Groß angelegte Werbekampagnen suggerieren dem Verbraucher, dass er seine tägliche Ernährung mit diesen Produkten ergänzen soll. Es wird der Eindruck erweckt, das im Lebensmittelhandel erhältliche Gemüse und Obst sei nährstoffarm und überlagert. Industriell hergestellte Produkte seien so stark verarbeitet, dass sie letztendlich die benötigten Inhaltsstoffe nicht lieferten. Zudem machen einzelne Hersteller zu hohe Angaben über die tägliche Aufnahme von Obst und Gemüse. So sollen laut einiger Anbieter nicht nur 5 Portionen (mit etwa 120 g pro Portion) Gemüse und Obst, wie von der DGE empfohlen, sondern 5-10 Portionen roh gegessen werden - mit einer angeblich notwendigen Portionsgröße von 150 bis 250 g. Da diese Mengen nicht ohne Weiteres täglich verzehrt werden können, muss der Verbraucher bei einer solch irreführenden Argumentation zu dem Schluss kommen, auf Nahrungsergänzungsmittel zurückzugreifen, sei unbedingt notwendig.
Die ernährungsphysiologische Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln auf der Basis von Gemüse- und Obstextrakten ist selten überprüft. Aus Ergebnissen wissenschaftlicher Studien über die positiven Eigenschaften von Gemüse und Obst werden Schlussfolgerungen direkt übernommen und auf die Extrakte, die im Nahrungsergänzungsmittel zu finden sind, übertragen. Ein solches Vorgehen ist jedoch keinesfalls ein wissenschaftlicher Nachweis für die gesundheitlich relevante Wirkung der Nahrungsergänzungsmittel. Zudem sind diese um ein Vielfaches teurer als die entsprechende Menge an Gemüse und Obst, die die adäquate Menge des Wirkstoffes enthält. So kostet z. B. eine Rotweintablette, die 15 mg Anthocyane liefert, 0,29 €. Ein Glas mit 200 ml Traubensaft hingegen, das etwa 0,20 € kostet, kann bereits 68 mg Anthocyane enthalten.
Zur Beurteilung eines Nahrungsergänzungsmittels sind Kenntnisse über den Gehalt der Inhaltsstoffe, die Bioverfügbarkeit der Stoffe und die Wirksamkeit im menschlichen Körper unabdingbar:
Angaben zum Gehalt an wertgebenden Inhaltsstoffen: Hersteller von Obst- und Gemüseextrakten veröffentlichen in der Regel weder Daten über das Spektrum noch über den Gehalt an sekundären Pflanzenstoffen, die in ihren Präparaten enthalten sind. Ein analytischer Nachweis über das Vorkommen und die Konzentration von sekundären Pflanzenstoffen (z. B. Glucosinolate, Flavonoide, Lignane) ist aber für die Bewertung eines solchen Produkts unbedingt erforderlich.
Falls auf der Packung Hinweise über Art und Menge der Inhaltsstoffe zu finden sind, werden diese häufig mit den Inhaltsstoffen der entsprechenden Säfte verglichen. Die Säfte enthalten jedoch keineswegs das komplette Spektrum an Inhaltsstoffen wie sie im unverarbeiteten Ausgangsprodukt vorliegen. So ist für Apfelsaft z. B. bekannt, dass über 80 % der Flavonoide beim Pressvorgang im Apfeltrester verbleiben und nur ca. 20 % in den Saft übergehen.
Bei der Herstellung können nicht alle sekundären Pflanzenstoffe aus einer Gemüsepflanze mit der gleichen Extraktionsmethode gewonnen werden, hier sind immer nur Extraktionen eines Stoffes oder einer Stoffgruppe möglich. So sind z. B. Glucosinolate wasserlöslich und benötigen ein anderes Gewinnungsverfahren als z. B. fettlösliche Carotinoide. Um alle bioaktiven Inhaltsstoffe einer Pflanze zu extrahieren, sind häufig teure, mehrstufige Herstellungsverfahren notwendig.
Bioverfügbarkeit: Ein weiterer kritischer Aspekt ergibt sich aus der Frage, in welchem Umfang die in den Produkten vorhandenen sekundären Pflanzenstoffe vom Körper aufgenommen werden. Hier liegen bisher widersprüchliche Ergebnisse vor.
So konnte zwar in einer Studie eine Erhöhung des Gehalts an Lutein (Carotinoid, das z. B. im grünen Gemüse wie Spinat oder Erbsen vorkommt) im Blutplasma nach Supplementierung mit diesem Produkt beobachtet werden. Allerdings wiesen die Studienteilnehmer zu Beginn dieser Studie extrem geringe Carotinoidkonzentrationen im Plasma auf, wofür die Autoren keine Erklärungen angaben. Hingegen wird in zwei weiteren Publikationen geschrieben, dass die Lutein-/Zeaxanthinkonzentrationen im Plasma nach mehrwöchiger Aufnahme des entsprechenden Produkts unverändert waren.
Biologische Wirksamkeit: Der Nachweis von in vitro-Effekten (Versuche außerhalb des menschlichen Körpers) mit verschiedenen Pflanzenextrakten kann nicht direkt auf den Menschen übertragen werden. Für viele Anthocyane ist z. B. eine antioxidative Wirkung in vitro belegt. Allerdings liegen die hierfür benötigten Konzentrationen weit über den Konzentrationen, wie sie beim Menschen nach der Aufnahme von Anthocyanen (isoliert oder in natürlicher Form vorliegend wie z. B. Traubensaft) gemessen wurden.
So gibt es für die inzwischen häufig angebotenen Rotweinkapseln keine Studien zur biologischen Wirksamkeit der in ihnen enthaltenen Anthocyane. Zudem enthalten Rotweinkapseln teilweise Vitamin- und Mineralstoffzusätze, z. B. Vitamin C, B2, B6, B12, Folsäure und Magnesium. Welche Wirkungen direkt auf den Rotweinextrakt zurückzuführen sind, wäre nur durch gezielte Interventionsstudien festzustellen.
Fazit:
Zur detaillierten Bewertung der Nahrungsergänzungsmittel auf Basis sekundärer Pflanzenstoffe liegen derzeit zu wenig Ergebnisse von aussagekräftigen Interventionsstudien vor. Eingeschränkte Untersuchungskollektive und häufig unzureichendes Studiendesign machen eine Übertragung der Ergebnisse auf die gesamte Bevölkerung kaum möglich. Der Nachweis einer gesundheitlich relevanten Wirkung ist jeweils für das einzelne Nahrungsergänzungsmittel zu erbringen - ansonsten wird der Verbraucher getäuscht.
Grundsätzlich ersetzen Nahrungsergänzungsmittel keine vollwertige und ausgewogene Ernährung. Ihre Einnahme sollte nicht als Alibi für den Ausgleich einseitiger Essgewohnheiten missbraucht werden. Somit kann die isolierte Zufuhr von sekundären Pflanzenstoffen als Nahrungsergänzungsmittel nicht empfohlen werden. Zahlreiche retrospektive Studien belegen aber den Schutz vor der Entstehung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verschiedenen Krebsarten durch den regelmäßigen Verzehr von Gemüse und Obst. Nach dem Motto "5 am Tag" empfiehlt die DGE aus diesem Grund den Verzehr von mindestens 5 Portionen Gemüse und Obst pro Tag.