DGE-aktuell 05/2002 vom 24.06.2002
DGE-Informationen zur gesundheitlichen Bewertung - welche Konsequenzen ergeben sich für aktuelle Ernährungsempfehlungen?
Seit der Verdacht sich Ende Mai bestätigte, dass Futtermittel mit dem EU-weit verbotenen Unkrautvernichtungsmittel Nitrofen belastet sind und der Wirkstoff in die Nahrungskette gelangt ist, werden nun die Konsequenzen für unsere Ernährung ermittelt. Wie gefährlich ist Nitrofen? Welche Mengen sind giftig? Welche Lebensmittel sind belastet? Was soll bzw. kann der Verbraucher noch essen? Gerade Schwangere, Stillende und Kinder gelten als besonders empfindliche Gruppen im Hinblick auf nitrofenbelastete Lebensmittel.
Eine Bewertung des Ausmaßes und der Risiken ist aufgrund der unzureichenden Datenlagen aktuell noch nicht möglich. Die verfügbaren Untersuchungsergebnisse basieren größtenteils auf Tierversuchen. Über die Wirkung von Nitrofen auf den Menschen gibt es keine Daten.
Für Nitrofen kann derzeit keine gesundheitlich unbedenkliche Dosis festgelegt werden. Der einmalige bzw. der gelegentliche Verzehr stellt keine akute Gefahr dar. Aber aufgrund der unsicheren Datenlage ist generell Vorsicht geboten. Nitrofen ist als gefährliche und gesundheitsschädigende Substanz einzustufen. Durch Kontakt kommt es zu schmerzhaften Reizungen der Haut und Augen mit Rötungen, Ausschlägen, Tränenreiz und Beeinträchtigung des Sehvermögens, durch Einatmen zu Husten, Atem- und Halsbeschwerden. In Tierversuchen wirkte es teratogen (fruchtschädigend) sowie kanzerogen (krebserzeugend) und mutagen (erbgutschädigend). Allerdings sind die in Tierversuchen beobachteten krebserregenden sowie genetisch bedingten Missbildungen nur bei hohen Dosierungen festgestellt worden, denen Menschen nicht ausgesetzt sind, bzw. die durch den gelegentlichen Verzehr belasteter Lebensmittel nicht möglich sind. Im Vergleich zum Zigarettenrauchen ist das kanzerogene Risiko des Nitrofens geringer zu bewerten.
Gegenwärtig gibt die DGE folgende Ernährungsempfehlungen zur Minimierung der Aufnahme nitrofenbelasteter Lebensmittel:
- Für den Menschen ist von Bedeutung, dass bereits geringe Dosierungen von Nitrofen, wie sie beim Verzehr belasteter Lebensmittel erreicht werden können, im Tierversuch fruchtschädigend wirkten. Damit ist das gesundheitliche Risiko für Schwangere am höchsten einzustufen und eine Schädigung des Ungeborenen nicht auszuschließen. Schwangere und Stillende sollten Bio-Geflügelprodukte nur dann verzehren, wenn eine Unbedenklichkeitserklärung des Herstellers vorliegt. Eier, Puten- und Hähnchenfleisch unklarer Herkunft (auch Geflügelwurst, Fertiggerichte mit Geflügelfleisch) sollten vorsorglich gemieden werden, bis keine belastete Ware mehr im Handel ist.
- Vorsorglich sollten diese Empfehlungen auch für Kinder berücksichtigt werden, auch wenn die Gefährdung von Kleinkindern im Hinblick auf die fruchtschädigende Wirkung, die bereits durch Aufnahme geringer Nitrofenkonzentrationen auftreten kann, keine Rolle spielt.
- Die Verbraucher sollten sich möglichst vielseitig und abwechslungsreich nach den 10 Regeln der DGE, mit hohem Obst- und Gemüseanteil, ernähren.
- Lebensmittel, die als nicht nitrofenbelastet gelten, sollten bevorzugt verwendet werden, wie z. B. Kartoffeln, Reis, Hülsenfrüchte, Kuhmilch und daraus hergestellte Milchprodukte.
- Sofern sich bereits eingekaufte Lebensmittel, die nitrofenbelastet sein könnten, im Haushalt befinden, sollten diese vorsorglich zurückgegeben oder verworfen werden.
Bei Nitrofen handelt es sich um eine sehr stabile Substanz, die wasserunlöslich ist und sich in der Natur kaum abbaut. Sie kann sich deshalb in der Nahrungskette in Aquakulturen und Pflanzen, so z. B. auch in Süßwasserfischen, anreichern.
Nitrofen findet sich als lipophile Substanz vorrangig in fetthaltigen Geweben und Lebensmitteln. Höhere Konzentrationen wurden z. B. in Eiern speziell im Eigelb nachgewiesen. Die Belastung von Geflügelfleisch und daraus hergestellten Produkten geht von kontaminiertem Getreide, das an die Tiere verfüttert wurde, aus. Bisher wurde Nitrofen nur im Futtergetreide gefunden. Bislang nicht betroffen sind Brotgetreide und damit Lebensmittel mit Getreideanteilen (Müslimischungen, Frühstücksflocken, Teigwaren, Stärkemehle, Getreidekaffees etc.) sowie Backwaren (Brot, Brötchen, Kuchen, Gebäck etc.). Nach Angaben der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel ist bei Kuhmilch nicht mit einem Übergang von Nitrofen zu rechnen.
Bis 1980 wurden nitrofenhaltige Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung von Unkräutern u.a. in Winterweizenkulturen eingesetzt. In der EU sind Anwendung und Vertrieb von Nitrofen seit 1988 untersagt. In den neuen Bundesländern war es bis zur Wiedervereinigung zudem für Winterroggen, Raps, Gemüse-, Heilpflanzen- und Gewürzkulturen zugelassen. Die tolerable Höchstmenge von Nitrofen in Lebensmitteln ist in der Rückstands-Höchstmengen-verordnung von Oktober 1999 festgelegt und beträgt 0,01 mg/kg. Derzeit wird diskutiert, diesen Wert auf 0,005 mg/kg zu reduzieren.