DGE special 2/2001 vom 19.01.2001 aktualisert am 24.01.2001
Ergebnisse des Journalistenseminars der DGE "Essen und Trinken 2000" vom 17.-18. Januar 2001 in Fulda
Mittlerweile wird immer deutlicher, dass BSE in Deutschland nicht mehr nur
begrenzt auftritt, sondern die Zahl der positiv festgestellten BSE-Fälle in den kommenden
4 bis 5 Jahren noch stärker zunehmen wird. "Allerdings besteht die Hoffung, dass die
Verbreitung früher als in Großbritannien zurückgehen wird, da Schnelltests zur
Verfügung stehen, um Bestände mit kranken Tieren bereits vor dem Auftreten klinischer
Symptome zu erkennen, so Dr. Wolfgang Mields, Bundesinstitut für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin, auf dem Journalistenseminar der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) vom 17.-18.01.01 in Fulda. Der Experte postulierte
weiter: "Die einzige effektive Möglichkeit, die BSE-Seuche einzudämmen besteht
darin, den Erreger völlig aus der Nahrungskette zu entfernen. Dazu müssen bäuerliche
Betriebe, Schlachthöfe und Fleischverarbeiter Schutzmaßnahmen ergreifen".
Auch der Verbraucher ist aktiv gefordert. Er sollte bei Rindfleisch auf solches
aus Ökobetrieben oder mit Gütesiegeln zurückgreifen und eine sorgfältige Auswahl nach
Kennzeichnung treffen. Milchprodukte gelten weiterhin als unbedenklich. Auf eine
(ovo)-lakto-vegetabile Ernährung oder Fleisch von Geflügel, Fisch und Schwein könne
ebenfalls ausgewichen werden.
Vorkommen von BSE
BSE tritt in Europa nicht mehr nur begrenzt auf, sondern ist in der gesamten
Europäischen Union verbreitet. Die einzigen Länder der Union, in denen BSE bisher nicht
nachgewiesen wurde, sind Schweden, Finnland und Griechenland.
Von den BSE-Fällen betroffen sind neben Großbritannien, Irland, Frankreich, Portugal und
Deutschland auch die Niederlande, Belgien, Dänemark, Italien, Spanien, Luxemburg,
Liechtenstein und die Schweiz.
Als gesicherter Hauptverbreitungsweg gilt in allen Nationen der unkontrollierte Handel und
der illegale und verbotene Einsatz von nicht ausreichend inaktiviertem Tiermehl. Das zeigt
auch die bis 1993 ansteigende Anzahl und danach ab-fallende Kurve der aufgetretenen
BSE-Fälle in Großbritannien. Dass die Zahl der Fälle nach dem 1988 in Großbritannien
erfolgten Verbot der Tiermehlverfütterung zunächst einige Jahre weiter anstieg, bis
1993auf etwa 37.000 gegenüber nur noch etwa 1800 Fällen im Jahr 2000, erklärt sich
durch die Inkubationszeit von 4-5 Jahren.
Übertragungswege von BSE
Als gesicherte Übertragungswege gelten kontaminierte Rinderkraftfutter.
Milchaustauscher für Kälber werden derzeit als Infektionsquelle untersucht. Daneben gilt
die Übertragung vom Muttertier auf das Kalb als gesichert. Diskutiert werden eine
Übertragung über Weideflächen, Insekten oder eine Übertragung von Rind zu Rind.
Gesicherte Daten liegen dazu nicht vor. Untersuchungen mit jetzigen Methoden geben jedoch
keinerlei Anhaltspunkte für derartige Übertragungswege.
Schutzmaßnahmen in bäuerlichen Betrieben
Der Rinderpass und zwei Ohrmarken begleiten das Tier von der Geburt bis zum
Schlachthof. Dies ermöglicht eine genaue Überprüfung des Lebensweges und der Herkunft.
So können bäuerliche Betriebe Tiere aus Beständen zukaufen, in denn kein BSE-Fall
auftritt oder sorgfältig aus Regionen auswählen, in denen der Befall weniger häufig
vorkommt.
Das Verbot der Verfütterung von Tiermehl an Rinder gilt seit 1994. Damit bäuerliche
Betriebe sicher sein können, dass sie tiermehlfreies Kraftfutter verwenden, sind jedoch
umfassende staatliche Futtermittelkontrollen notwendig. Zum frühzeitigen Erkennen
klinisch auffällige Rinder, ist eine Schulung der Landwirte für die sorgfältige
Beobachtung der Krankheitszeichen notwendig, vermittelte Dr. Mields. "Sobald ein Rind
BSE hat, kommt aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes nur die Tötung des
Gesamtbestandes in Frage". Dies ist notwenig, da die Infektion nach heutigem Wissen
durch infiziertes Futter erfolgt und auch die übrigen Tiere das Futter aufgenommen haben.
Schutzmaßnahmen auf dem Schlachthof
Als wichtigste Schutzmaßnahme für den Verbraucher müssen als Risikomaterial
geltende Schlachteile (wie beispielsweise Hirn, Rückenmark, Augen) entfernt und beseitigt
werden. Das Probenmaterial für den BSE-Schnelltest muss entnommen und untersucht werden.
Die Freigabe der gesamten Tagesproduktion an Schlachtkörpern kann erst erfolgen, wenn ein
negatives Testergebnis vorliegt. Schlachtkörper, die nach einem im Schnelltest nicht
eindeutig negativ getesteten Tier vor der Reinigung und Desinfektion in derselben
Schlachtlinie geschlachtet wurden, müssen unschädlich beseitigt werden. Gegebenenfalls
erfolgt eine Vernichtung der gesamten, nach dem befallenen Rind geschlachteten
Tagesproduktion, um eine Kontamination auszuschließen. Zukünftig muss die sorgfältige
Lebendbeschau der Tiere im Hinblick auf klinische Anzeichen von BSE und die Kontrolle und
Registrierung der Rinderpässe verstärkt werden.
Auch die in Deutschland übliche Methode der Schlachttierbetäubung mit dem
Bolzenschussapparat sollte laut Dr. Mields zukünftig nicht mehr eingesetzt werden. Bei
der in Deutschland bei Rindern vor der Schlachtung üblichen Bolzenschussbetäubung
durchschlägt ein Metallbolzen den Schädelknochen, dringt in das Gehirn ein und zerstört
dieses teilweise. Hirnpartikel können sich lösen, über das Blut in Herz und Lunge
gelangen und sich dort festsetzen. Dr. Mields fordert die Entwicklung anderer
Betäubungsmittel wie z.B. die Elektrobetäubung. Die Entwicklung entsprechender Anlagen,
die sich auch für den Einsatz in Mittel- und Kleinbetrieben eignen sollten, müsse
vorangetrieben werden. Derzeit gebe es dazu jedoch noch keine praktikable Alternative.
Auch sollte laut Dr. Mields die bisher übliche und gesetzlich vorgeschriebene Spaltung
der Wirbelsäule zukünftig nicht mehr erfolgen, da dadurch eine Verteilung infektiösen
Materials auf andere Schlachtkörper möglich sei. Die vorgeschriebene
Zwischendesinfektion mit Heißwasser und die Schlussdesinfektion müssen aus hygienischen
Gründen beibehalten werden. Zur Inaktivierung von BSE-Erregern reichen diese Maßnahmen
aber nicht aus, so Dr. Mields weiter.
Wie kann BSE festgestellt werden - Verfahren und Tests
Die klassischen BSE-Nachweis-Verfahren wie der Infektionsversuch, die Histologie,
die Elektronenmikroskopie oder herkömmliche immunologische Verfahren sind im
Routineschlachtbetrieb nicht einsetzbar. Aus diesem Grund wurden die auf immunologischer
Grundlage arbeitenden Schnelltests entwickelt.
Der immunologische Nachweis des krankmachenden Prion-Proteins mit den
"BSE-Schnelltests" ist nur im Gehirn möglich. Zur Bestätigung klinischer
Krankheitsfälle bei Tieren ist er sicher, da sich beim kranken Tier im Gehirn genug
Prionen angesammelt haben. Negative Testergebnisse bei Schlachttieren bedeuten jedoch
nicht, dass sie BSE-frei sind. Ein infiziertes Tier kann durchaus eine Anzahl von Prionen
im Gehirn haben, die unter der Nachweisgrenze liegen. Die Schnelltests können
BSE-Infektionen bei Rindern teilweise schon vor dem Ausbruch klinischer Symptome anzeigen.
Ein Nachweis ist bis zu 6 Monate vor Krankheitsausbruch möglich. Die
Nachweiswahrscheinlichkeit ist bei Tieren über dem 30. Lebensmonat am höchsten. Bei
derzeit rund 180.000 klinisch an BSE erkrankten Tieren in Großbritannien waren bislang
nur rund 50 Tiere (0,03 %) jünger als 30 Monate. Mit einem Nachweis bei Tieren zwischen
dem 24. und 30. Lebensmonat sei daher eher selten zu rechnen, erläuterte Dr. Mields.
"Aus Sicht des Verbraucherschutzes kommt es aber auf jedes gefundene erkrankte Tier
an. Deshalb ist es sinnvoll, die BSE-Tests auf Tiere, die 24-30 Monate alt sind,
auszuweiten. Bei einer weiteren Absenkung des Testalters ist nur äußerst seltenen mit
positiven Befunden zu rechnen. Ein praktikabler BSE-Test am lebenden Tier ist trotz
Ansätzen in den nächsten 3 bis 4 Jahren nicht in Sicht", so der Experte weiter.
Schutzmaßnahmen bei Fleischverarbeitung und -angebot
Wichtigste Maßnahme ist das seit Oktober geltende Verbot der Verarbeitung von
Risikomaterial sowie das seit Dezember bestehende Verbot der Verarbeitung von
Separatorenfleisch. Verstärkte Kontrollen, bessere Überwachung und eine verbesserte
Kennzeichnungspflicht in Bezug auf Herkunft und Zusammensetzung von der Fleisch und
Fleischwaren sei laut Dr. Mields notwendig.
Schutzvorkehrungen des Verbrauchers
Der Verbraucher sollte bei Rindfleisch auf solches aus Ökobetrieben oder mit
Gütesiegeln zurückgreifen, auf die Kennzeichnung achten und dann eine sorgfältige
Auswahl treffen.
Laut Dr. Mields erfolge die Rinderhaltung in Südamerika, Australien oder Neuseeland
hauptsächlich in Weidemast. Dort seien bisher keine BSE-Fälle aufgetreten, aber es sei
auch nicht getestet worden.
Im Hinblick auf die Frage, ob der Verbraucher weiterhin auf Milch- und Milchprodukte
ausweichen könnten, äußerte sich Prof. Dr. Paul Teufel, Leiter der Bundesanstalt für
Milchforschung, Kiel: "Solange keine neueren experimentellen Erkenntnisse vorliegen,
ist davon auszugehen, dass Milch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit unbedenklich
ist". In den letzten Tagen waren Zweifel an der Unbedenklichkeit von Milch und
Milchprodukten geäußert worden, weil eine Übertragung von Prionen über das Eutergewebe
in die Milch nicht auszuschließen sei. Die erhobenen Zweifel gründen sich auf
Überlegungen, dass diese durch Lymphzellen und Lymphwege weiterverbreitet werden
könnten. Daneben wurde die Nachweisempfindlichkeit von "Mäusetests" in Frage
gestellt, die Mitte der 90er Jahre im Vereinigten Königreich zur Klärung der Frage eines
möglichen Risikopotenzials von Milch durchgeführt wurden. Untersuchungen hatten ergeben,
dass weder Milchdrüsengewebe noch Milch von an BSE erkrankten Tieren, die direkt ins
Gehirn von 275 Mäusen verabreicht wurden, zu Erkrankungen führten.
Laut Bundesanstalt für Milchforschung seien für eine fachliche Bewertung aber nicht
nur die Mäusetests, sondern auch Befunde aus dem Vereinigten Königreich an Kälbern
ausschlaggebend: Alle 193 Kälber, die in Ammenhaltung in 80 Herden von 106 an BSE
erkrankten Kühen gesäugt wurden, blieben gesund. Diese Tiere seien so lange gehalten
worden, dass nach möglicher Infektion eine Erkrankung sich hätte ausbilden können, so
die Bundesanstalt. Die Daten seinen international bewertet und akzeptiert. Der
wissenschaftliche Lenkungsausschuss der EU stütze sich auf diese Erkenntnisse mit seiner
Aussage, dass Milch als Risikofaktor ausgeschlossen werden könne.
Ist Fleisch anderer Tiere eine Alternative?
Schweinfleisch gilt laut Dr. Mields als unbedenklich, da bisher bei Versuchen mit
infiziertem Tierfutter keine Erkrankung erfolgt ist und darüber hinaus in der Regel nur
das Fleisch junger Tiere (ca. 4 Monate alt) in den Handel kommt. Nur bei gleichzeitiger
Fütterung, Verimpfung ins Gehirn, intravenöser Verabreichung und Verbringung infizierten
Materials in die Bauchhöhle seinen nach 5 Jahren Lebensdauer Versuchsschweine erkrankt.
Werden Schafe mit dem BSE-Erreger vom Rind infiziert, zeigen sie Anzeichen von Scrapie,
einer BSE ähnlichen Krankheit beim Schaf. Scrapie ist nicht auf den Menschen
übertragbar. Aber klinisch ist nicht erkennbar, ob ein infiziertes Schaf mit dem Scrapie-
oder mit dem BSE-Erreger infiziert wurde. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich
Schafe mit BSE-kontaminiertem Tierfutter infiziert haben, gilt derzeit Schaffleisch nicht
als risikofrei.
Bei freilaufendem und in Gattern gehaltenem Wild ist in den USA eine der BSE ähnliche
Krankheit bekannt. Ob sie auf den Menschen übertragbar ist, ist nicht bekannt. Diese
Erkrankung wurde in Europa nie festgestellt.
Risikomaterial in Lebensmitteln - Was bringen die Tests
Hirn und Mark von Rindern unter 12 Monaten sowie von anderen Tieren wie
beispielsweise Geflügel oder Schweinefleisch gelten nicht als Risikomaterial.
"Derzeitige Nachweistests zur Verwendung von Risikomaterial in Wurstwaren oder
anderen Lebensmitteln könnten weder nach Alter der Tiere noch danach, von welcher Tierart
das Material stammt, unterscheiden. Daher sind diese Tests nicht praktikabel und wenig
aussagekräftig, so Dr. Mields. Wegen der offenen wissenschaftlichen Fragen zur
Übertragung und zur Ausbreitung des BSE-Erregers empfiehlt das Bundesinstitut für
gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin, die Definition
bestimmter Körperteile als "spezifiziertes Risikomaterial" aus Vorsorgegründen
künftig ohne Altersbeschränkung auf alle Rinder anzuwenden und zwar in allen Ländern,
in denen BSE-Fälle aufgetreten sind.