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DGE-Projekte

IN-FORM-Projekte

Fit im Alter FIT KID JOB&FIT Schuleplusessen

Projekte der DGE im Rahmen von „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ gefördert durch das BMELV.


Dreidimensionale Lebens-
mittelpyramide
Abbildung der dreidimensionalen Lebensmittelpyramide

DGE-Zertifikate   Qualitätssicherung

Die DGE verbessert die Qualitätssicherung ihrer Fortbildungszertifikate, um den Wert der Zertifikate noch deutlicher hervorzuheben und langfristig sicherzustellen.

Ab dem 01.01.2007 gelten neue Vorgaben für die kontinuierliche Fortbildung. Dafür wurde ein Punktesystem entwickelt. Innerhalb von drei Jahren ist ein bestimmter Umfang an Fortbildungen nachzuweisen, zum Beispiel durch die Teilnahme an Fortbildungsseminaren, Kongressen oder Online-Fortbildungen.

Die Vorteile des neuen Fortbildungssystems

  • Der Zeitraum von drei Jahren ermöglicht eine flexible Auswahl der Fortbildungen.
  • Mehrtägige Veranstaltungen werden voll angerechnet.
  • Durch die Online-Fortbildung können auch von zu Hause aus Punkte erworben werden.
  • Die DGE bestätigt alle drei Jahre die Gültigkeit der Zertifikate; dadurch wird die Qualifikation der Zertifikatsinhaber für Arbeitgeber und Klienten transparenter.
  • Teilnehmer am Punktesystem haben die Möglichkeit, ein speziell für DGE Zertifikatsinhaber entwickeltes Logo zu erwerben.

weitere Details

Nutzungsbedingungen für DGE-Zertifikate

  • Die wissenschaftlichen Grundsätze der DGE sind zu beachten.
  • Die Ernährungsberatung ist frei von Produktwerbung und/oder Produktverkauf durchzuführen.
  • Bei Formulierungen oder Äußerungen darf nicht der Eindruck entstehen, dass der DGE Zertifikatsinhaber Mitarbeiter der DGE sei oder für die DGE auftritt.
  • Eine Werbung mit Namen oder Logo der DGE e. V. für Dienstleistungen und/oder Produkte ist nicht statthaft.

Gültigkeit der DGE-Zertifikate

Für die Verlängerung der Gültigkeit des Zertifikats nach jeweils drei Jahren muss der Nachweis von 50 Fortbildungspunkten erbracht werden. Die Kopien der Teilnahmebescheinigungen sowie der Dokumentationsbogen sind unaufgefordert bis spätestens sechs Wochen vor Ende der Gültigkeitsdauer des Zertifikats an das DGE-Referat Fortbildung zu schicken.

In Ausnahmefällen ist das Nachreichen oder Nachholen der Fortbildungen innerhalb von drei Monaten auf Antrag möglich. Wird einem Antrag auf Verlängerung der Fortbildungsfrist stattgegeben, so kann das DGE-Zertifikat in diesem Zeitraum weiter verwendet werden. Nach Ablauf dieser Frist ohne Fortbildungsnachweis verliert das DGE-Zertifikat seine Gültigkeit.

Wechsel in das Qualitätssicherungssystem

Zertifikatsinhaber, die bisher der Fortbildungspflicht von acht Unterrichtsstunden pro Jahr unterliegen, können in das neue System wechseln, wenn sie die vorliegenden Bedingungen anerkennen sowie die Teilnahme an Fortbildungen seit Zertifikatserhalt bzw. bis fünf Jahre zurückliegend nachweisen können.

Nach einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2008 werden auf der DGE-Homepage nur diejenigen Zertifikatsinhaber gelistet, die an dem Punktesystem teilnehmen.

Das neue Qualitätssicherungssystem bringt viele Vorteile - der Wechsel ist jedoch freiwillig.

Der Wechsel ist endgültig, ein Rückwechsel ist ausgeschlossen. Es wird eine neue Urkunde ausgestellt, die bisherige Urkunde verliert ihre Gültigkeit.

Für den Wechsel in das Qualitätssicherungssystem gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Sie füllen den Antrag auf Teilnahme am Qualitätssicherungssystem aus und senden ihn unterschrieben per Brief oder Fax an die DGE. Außerdem senden Sie uns Ihre Teilnahmebescheinigungen über jährlich mindestens acht Stunden Fortbildung seit Zertifikatserhalt, aber maximal über den Zeitraum der letzten fünf Jahre. Wenn die Voraussetzungen für den Wechsel ins Punktesystem erfüllt sind, erhalten Sie eine Bestätigung von uns. Bitte senden Sie uns erst dann Ihre bisherige Urkunde zu. Sie erhalten eine Neuausfertigung.

Kontaktadresse

Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Referat Fortbildung
Godesberger Allee 18
53175 Bonn


Tel. 0228 3776-661

DGE-Zertifikatslogo

Für jeden von der DGE verliehenen Zertifikatstitel steht das passende Zertifikatssymbol zur Verfügung. Die hier dargestellten Logos sind nur einige Beispiele

Ab dem 01.01.2007 haben DGE-Zertifikatsinhaber die Möglichkeit, das für sie entwickelte Logo zu nutzen. Dieses Logo besteht aus dem DGE-Zertifikatssymbol und dem jeweiligen Zertifikatstitel. Es kann für Briefbogen, Visitenkarten, Broschüren und auch für den Internet-Auftritt genutzt werden. Die Lizenzdauer ist an den Nachweis der erforderlichen Fortbildungspunkte geknüpft.

Das Symbol innerhalb des DGE-Zertifikatslogos muss immer in unmittelbarer Verbindung mit dem Zertifikatstitel verwendet werden. Weitere Vereinbarungen zur Nutzung sind im Nutzungsvertrag zum DGE-Zertifikatslogo festgeschrieben.

Die Lizenzgebühr für das Logo beträgt 60,00 € zuzüglich der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer für die Nutzungsdauer von drei Jahren. Das Zertifikatslogo wird in je drei verschiedenen Größen in den Formaten „jpeg“ und „gif“ zur Verfügung gestellt.

Wir senden Ihnen die Dateien per E-Mail zu. Für den Versand einer CD werden 5,00 € erhoben.

Für den Erwerb des Zertifikatslogos gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  • Bitte füllen Sie den Antrag auf Teilnahme am Qualitätssicherungssystem aus. Zusätzlich zu den unter Wechsel in das Qualitätssicherungssystem genannten Schritten ist ein Nutzungsvertrag für das DGE-Zertifikatslogo abzuschließen. Dieser wird Ihnen zugeschickt (siehe Nutzungsantrag).
  • Sie erhalten von der Verwaltung der DGE eine Rechnung über die Lizenzgebühr. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung.

Download-Bereich

pdf-icon Antrag auf
  • Teilnahme am Qualitätssicherungssystem für DGE-Zertifikatsinhaber
  • Veröffentlichung von Adressdaten auf der DGE-Homepage
  • Nutzung des DGE-Zertifikatslogos
pdf-icon Qualitätssicherungs-Richtlinie für DGE-Zertifikate und Punktetabelle
pdf-icon Dokumentationsbogen für Teilnahmebescheinigungen









Copyright © Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.



Publiziert am: 2006-12-01 (63 mal gelesen)

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